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Germann Hannes · Ständerat · 2006-03-20

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-20

Wortprotokoll

Auf den ersten Blick handelt es sich bei der verbleibenden Differenz scheinbar um eine Kleinigkeit. Zumindest sprachlich mag sie das auch sein, es handelt sich ja nur um ein einziges Wort. Inhaltlich steckt aber deutlich mehr dahinter. Tatsächlich umfasst der Begriff der Aussenpolitik alles, was mit den Beziehungen der Schweiz zum Ausland zu tun hat. Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung definiert denn auch die Zuständigkeit des Bundes. Es heisst nämlich in Absatz 2: "Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und für ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen."

Damit sehen Sie auch, dass dieser Begriff der Aussenpolitik eben sehr umfassend gewählt ist. Er beinhaltet Elemente der Entwicklungszusammenarbeit, natürlich auch der Aussenwirtschaftspolitik, dann aber auch der Förderung der Demokratie, und mit dem "friedlichen Zusammenleben" enthält er sicherheitspolitische Elemente und schliesslich auch Elemente einer kohärenten Umweltpolitik. So umfassend handelt es sich um eine ganzheitliche Definition der Aussenpolitik.

Wir sollten mit einer Aufschlüsselung keine Präjudizien schaffen, die in Zukunft für Unsicherheit sorgen. Denn was hiesse unser Entscheid zum Beispiel für das im nächsten Artikel, also in Artikel 55 der Bundesverfassung, verankerte Mitwirkungsrecht der Kantone an aussenpolitischen Entscheidungen? Artikel 55 besagt Folgendes: "Die Kantone wirken an der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide mit .... Der Bund informiert die Kantone rechtzeitig und umfassend und holt ihre Stellungnahmen ein. Den Stellungnahmen der Kantone kommt besonderes Gewicht zu, wenn sie in ihren Zuständigkeiten betroffen sind." Das immer in Bezug auf die Aussenpolitik.

Bedeutet es nun, dass die Kantone in ihrem aussenpolitischen Mitwirkungsrecht künftig sozusagen von aussenwirtschaftspolitischen Entscheiden ausgeschlossen sind, wenn die Aussenwirtschaftspolitik nicht explizit neben der Aussenpolitik aufgeführt wird? Das hätte für die Kantone, besonders für jene entlang der Grenze - und wir haben ja jede Menge Grenzkantone -, doch erhebliche negative Auswirkungen. Denn gerade dort wollen wir natürlich in aussenwirtschaftlichen Belangen mitreden können.

Wir sind gerade in der Chambre de Réflexion gut beraten, dem Nationalrat diese Bestimmung mit ihren möglichen Auswirkungen, die er sicher auch nicht will, nochmals zurückzugeben, damit er sie überdenken kann. Nicht umsonst haben wir uns in der Erstberatung unisono hinter unsere Version gestellt, die zudem den Intentionen des Bundesrates entspricht. Dies umso mehr, als sich der Nationalrat nur mit hauchdünner Mehrheit für die willkürliche Erwähnung der Aussenwirtschaftspolitik in Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas entschieden hat, nämlich mit 13 zu 12 Stimmen in der Kommission und dann mit 87 zu 74 Stimmen im Plenum.

Schliesslich habe ich in unserer APK als einzige Gründe, sich dem Nationalrat anzuschliessen, gehört, dass erstens eine frühmorgendliche Sitzung zu verhindern sei - wofür ich natürlich ein gewisses Verständnis habe - und dass man dann zweitens in dieser Session nicht mehr fertig werden könnte und damit Gefahr laufen würde, dass allenfalls die Referendumsabstimmung sogar in ein Wahljahr fallen könnte. Das wiederum halte ich erstens für nicht wahrscheinlich; diese eine Differenz lässt sich ohne Probleme in dieser Session ausräumen. Zweitens ist das für mich nun wirklich kein Grund, sich auf eine fragwürdige Gesetzgebung einzulassen, mit der Unsicherheiten geschaffen werden, insbesondere was die Mitwirkung der Kantone betrifft.

Im Sinne einer seriösen Gesetzgebung und der "due diligence" bitte ich Sie also, an der Fassung des Ständerates festzuhalten.

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