Briner Peter · Ständerat · 2006-03-20
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-20
Wortprotokoll
Der Nationalrat stimmte am 13. März 2006 dem Osthilfegesetz mit 116 zu 40 Stimmen zu, nachdem er alle Minderheitsanträge abgelehnt [PAGE 198] hatte. Es verbleiben drei - genauer gesagt zweieinhalb - kleine redaktionelle Differenzen.
Als nicht befriedigt äusserte sich der Nationalrat über die Tatsache, dass der Bundesrat für die Finanzierung unseres Solidaritätsbeitrages an die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten kein transparentes Konzept vorgelegt hat. Damit teilt er unsere Kritik, die wir in der letzten Wintersession zum Ausdruck brachten, verbunden mit der Forderung, bis spätestens zur Nationalratsdebatte eine Finanzierung vorzulegen; ein Finanzierungskonzept, das weder Kürzungen in der Entwicklungshilfe bei den Ärmsten im Süden umfassen noch auf Wunschdenken, Luftschlössern, also Mitteln, die wir noch gar nicht haben, basieren dürfe. Dieser Forderung sind das EDA und der Bundesrat leider nicht nachgekommen. Im Hinblick auf eine mögliche Referendumsabstimmung haben sie der Sache damit einen schlechten Dienst erwiesen. Wir haben im Ständerat sowohl Gesetz als auch die Solidaritätsleistung bisher mit Überzeugung unterstützt und vertreten, und ich hoffe, dass diese Vorlage nun auch zu einem guten Ende geführt werden kann.
Damit komme ich zu den einzelnen Differenzen. Artikel 3: Der Nationalrat hat hier den Grundsatz aufgestellt, dass die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas Teil der schweizerischen Aussenpolitik und Aussenwirtschaftspolitik zu sein habe. Wir hatten zuvor in der Kommission diese Diskussion auch geführt. Natürlich ist es legitim, wenn wir in unserer Zusammenarbeit auch aussenwirtschaftliche Interessen verfolgen. Die ständerätliche Fassung steht dem auch nicht entgegen. Es geht hier vielmehr um die Begrifflichkeit von Aussenpolitik und Aussenwirtschaftspolitik. Diese beiden Ausdrücke stehen nicht auf der gleiche Ebene. Aussenwirtschaftspolitik ist Teil der Aussenpolitik. Aussenpolitik ist der Oberbegriff. Wenn wir hier nun aus semantischen oder irgendwelchen Gründen die Bezeichnung Aussenwirtschaftspolitik einfügen, wäre eigentlich überall dort, wo wir lediglich von Aussenpolitik sprechen, im Umkehrschluss Aussenwirtschaftspolitik nicht mehr gemeint.
Wenn sich die Kommission nun mehrheitlich dem Nationalrat anschliesst, dann tut sie dies, weil sie der Ansicht ist, dass diese kleine Differenz es nicht wert ist, darauf zu bestehen. Damit soll aber kein Präjudiz begründet werden. Die redaktionelle Nennung sowohl der Aussen- wie der Aussenwirtschaftspolitik soll eine Ausnahme im Sinne des Gesagten sein.
Die Kommission beantragt Ihnen im Verhältnis von 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dem Nationalrat zu folgen und die Differenz zu bereinigen.