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Stähelin Philipp · Ständerat · 2006-03-20

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-20

Wortprotokoll

1867 entstand mit der Ersten Genfer Konvention das erste Emblem des Roten Kreuzes - und ich erlaube mir, diese internationale Organisation, diese Bewegung weiterhin so zu nennen. Es war das rote Kreuz in Umkehrung der Schweizer Landesfahne. 1929 kamen zwei Embleme dazu: der Rote Halbmond sowie der Rote Löwe mit roter Sonne des Iran. Das Emblem des Iran wird allerdings seit 1980 nicht mehr eingesetzt.

1949, als die vier Genfer Konventionen in ihrer heutigen Form entstanden, wünschte Israel, dass auch der Davidstern als viertes Emblem anerkannt werde; die damalige diplomatische Konferenz entschied sich dann aber knapp dagegen. Das bedeutete, dass Israels nationale Gesellschaft Magen David Adom nicht Mitglied der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung werden konnte, weil sie nicht bereit war, eines der bestehenden Embleme zu verwenden - denn eine nationale Gesellschaft muss ein anerkanntes Emblem verwenden, um vom IKRK anerkannt und von der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften aufgenommen zu werden.

In der Folge blieb das israelische Anliegen jedoch ein Thema. Im Jahr 2000 war man sehr nahe an einer Lösung - ganz klar auch dank der positiven Rolle des Schweiz. Ein zusätzliches Emblem erfordert ein Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen, das heisst eine diplomatische Konferenz, und es ist der Depositarstaat, also die Schweiz, der eine solche Konferenz einberuft und die vorbereitenden Konsultationen durchführt. Leider sah sich die Schweiz dann im Oktober 2002 gezwungen, die diplomatische Konferenz zu vertagen, nachdem Ende September die zweite Intifada begonnen hatte. Die Idee war, erneut eine diplomatische Konferenz einzuberufen, sobald sich die politische Stimmung verbessern würde.

Anfang 2005 kamen dann die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und insbesondere wiederum das IKRK zum Schluss, dass es nun gut wäre, wenn die Schweiz Konsultationen beginnen und danach eine diplomatische Konferenz einberufen würde. Das EDA führte die Konsultation durch, berief die diplomatische Konferenz ein, und diese war erfolgreich: Am 8. Dezember 2005 wurde das Dritte Zusatzprotokoll verabschiedet, und damit war möglich geworden, was vor nicht allzu langer Zeit viele noch für unmöglich gehalten hatten. Ich danke der Schweizer Diplomatie hier ausdrücklich für ihre gute Arbeit.

Mit dem Zusatzprotokoll wird ein zusätzliches Schutzzeichen geschaffen, das die drei bestehenden Schutzzeichen ergänzt.

Es besteht aus einem roten Rahmen in der Form eines auf der Spitze stehenden Quadrates auf weissem Grund, und es soll insbesondere für Vertragsparteien gelten, welche die bestehenden Schutzzeichen aufgrund religiöser Assoziationen oder anderer nationaler Besonderheiten nicht verwenden möchten; neben Israel war dies bisher auch Eritrea.

Das Zusatzprotokoll enthält Bestimmungen über die Verwendung des zusätzlichen Schutzzeichens sowie zur Verhinderung und Verfolgung von Missbräuchen. Die Umsetzung in unserem Land macht eine Anpassung des Militärstrafgesetzes sowie des Bundesgesetzes betreffend den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes erforderlich. Es sind im Grunde genommen Kleinigkeiten. Es geht um die Erwähnung des zusätzlichen Schutzzeichens, es geht um die Schaffung der Möglichkeit, dass zusätzliche Schutzzeichen unter aussergewöhnlichen Voraussetzungen vorübergehend auch durch die Schweiz oder durch Schweizer verwendet werden können. Aufgrund dieser notwendig werdenden Gesetzesänderungen ist der Bundesbeschluss dem fakultativen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen.

Unser Land war bisher in dieser Sache sehr engagiert. Der Bundesrat wird wie gesagt zudem als Depositar der Genfer Abkommen auch Depositar des Dritten Zusatzprotokolls. Er möchte daher, dass es die Schweiz als erster Staat ratifiziert. Die APK hat die Bemühungen bisher aktiv mitverfolgt - wir haben uns vom EDA immer wieder orientieren lassen -; sie hat sich auch bereit erklärt, den Räten das Geschäft noch in dieser Session vorzulegen.

In der Kommission ist zum Ausdruck gekommen, dass die mit der Einführung eines zusätzlichen Schutzzeichens zweifellos auch einhergehende gewisse Abwertung des [PAGE 197] Emblems des Roten Kreuzes bedauerlich sei. Das Rote Kreuz widerspiegelt das Schweizer Wappen; es ist damit auch ein wenig ein Schweizer Markenzeichen. Auch wenn der vorgeschlagene Zusatz nun weitgehend Formalität bleiben wird, ist diese Entwicklung schade. Aber weit wichtiger als das Pochen auf nationales Prestige ist die Möglichkeit, weltweit Hilfe bringen zu können. Zwar befremdet es, dass die Probleme, welche wir hier lösen müssen, ihren Ursprung ausgerechnet in einem steten Spannungsgebiet haben; umso nötiger ist nun aber auch die Lösung dieser Probleme.

In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission einstimmig Eintreten auf das Geschäft und Zustimmung zum vorgeschlagenen Bundesbeschluss. Zur Detailberatung habe ich keine weiteren Ausführungen.