Hess Hans · Ständerat · 2006-03-20
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-20
Wortprotokoll
Die GPK legt Ihnen heute den Jahresbericht für das Jahr 2005 vor. Damit gewähren wir Ihnen einen vertieften Einblick in die Tätigkeit der GPK und der Geschäftsprüfungsdelegation. Unser Jahresbericht macht deutlich, wie breit gefächert unsere Oberaufsicht ist. Es geht nicht nur um die Tätigkeit des Bundesrates, der Bundesverwaltung und der eidgenössischen Gerichte; auch alle öffentlich-rechtlichen und privaten Körperschaften und juristischen Personen, von den SBB über die Post und die ETH bis zu Swissmedic, unterstehen der Oberaufsicht der GPK. Diese Breite der Oberaufsicht hat Einfluss auf die Arbeitweise der GPK und zwingt uns, auch Schwerpunkte zu setzen. Eine ganz wichtige Rolle spielen dabei die Subkommissionen und die Geschäftsprüfungsdelegation.
Den Umfang und die Intensität der Tätigkeit der GPK zeigen auch folgende Zahlen: Die GPK tagte im Jahre 2005 21-mal im Plenum; daneben gab es 75 Sitzungen der Subkommissionen. In 13 Dienststellenbesuchen wurden "an der Front" die Organisation, die Verfahren und verschiedene Schwerpunkte einzelner Verwaltungsstellen geprüft. Die Geschäftsprüfungsdelegation ihrerseits führte 16 Sitzungen durch. 48 Aufsichtseingaben sind bei uns eingegangen, und 36 davon waren per Ende 2005 erledigt. Bei dieser Vielzahl von Geschäften ist das Setzen von Prioritäten und Schwerpunkten die adäquate Antwort. Damit erreichen wir, dass die verschiedenen Subkommissionen eine Frage in der Tiefe bearbeiten können und somit nicht im Beliebigen oder Oberflächlichen haften bleiben. Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit sind die drei Stichworte bei der Überprüfung staatlichen Handelns.
Bei der Überprüfung von Strukturen und Verfahrensabläufen können auch entscheidende Erkenntnisse darüber gewonnen werden, ob und wie die direkte Aufsicht des Bundesrates über seine Verwaltung funktioniert. Über mehrere vertiefte Inspektionen der GPK wurden auch separate Berichte veröffentlicht; beispielhaft sei hier auf folgende Berichte verwiesen: Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, Effizienz der KMU-Tests, Umweltmanagementsystem Rumba, Rentenwachstum und Rolle des Bundes in der Invalidenversicherung. Wichtige Inspektionen sind gegenwärtig im Gange, so zum Beispiel die Kohärenz und strategische Führung der Aktionen der Deza, die Ressortforschung des Bundes sowie der Beizug externer Experten in der Bundesverwaltung. Der Jahresbericht dient aber auch dazu, die Ergebnisse wichtiger Untersuchungen der GPK zu veröffentlichen, für die kein spezieller Bericht erstellt wurde; als Beispiele seien hier die Koordination in der Gesundheits- und Sozialstatistik oder die internationale Rechtshilfe erwähnt.
Ich spreche im Folgenden zur Wirksamkeit der Arbeiten der GPK. Die GPK hat unseres Erachtens in den letzten Jahren die Wirksamkeit ihrer Arbeit wesentlich erhöht. Wir schreiben nicht nur irgendwelche Berichte, und damit hat es sich dann, sondern wir stellen häufig ganz konkrete Forderungen, wie Missstände zu beheben sind. Diese Empfehlungen sind auch nicht mehr in einladender Form festgehalten, sondern als klare Forderungen. Der Bundesrat hat dann in einer Stellungnahme auch darzulegen, wie er gedenkt, diese Forderungen zu erfüllen.
Mit einer Nachinspektion wird deren Vollzug dann auch überprüft. Mit dieser begleitenden Kontrolle wird die Wirksamkeit der Tätigkeit der GPK wesentlich erhöht. Im Bereich der Flugsicherheit hat der Bundesrat bis heute die Subkommission EDI/UVEK halbjährlich in einem Statusbericht über den Stand der Umsetzung der einzelnen Forderungen zu informieren. Auch wird die Verbindlichkeit unserer Feststellungen immer wieder mit parlamentarischen Vorstössen erhöht. Als Beispiel erwähne ich hier die in der letzten Woche traktandierte Motion unseres Rates zur Schaffung von Transparenz bezüglich der IV-Entwicklung beim Bund, die Motion zur Festlegung einer Gesamtstrategie für eine verstärkte Aufsicht des Bundes über den IV-Vollzug oder das Postulat zur Verwaltungsführung im dritten Kreis.
Im Folgenden erläutere ich den Einfluss der Arbeiten der GPK auf die Legislativkommissionen. Hier darf ich für diese Berichtsperiode ganz speziell auf die Untersuchung über das Rentenwachstum und die Rolle des Bundes in der Invalidenversicherung hinweisen. Mit ihrem Schlussbericht vom 19. August 2005 hat die GPK auch eine eindrückliche Auslegeordnung über die verschiedenen Faktoren des Rentenwachstums in der IV erstellt. Ebenso wurden wesentliche Mängel in der Aufsicht des BSV über die IV festgestellt.
Kurz nach der Veröffentlichung unseres Berichtes hat die zuständige Legislativkommission des Nationalrates die Beratung zur 5. IV-Revision aufgenommen. Sie konnte damit auch auf unsere Vorarbeiten zurückgreifen. Ebenso sind wir als GPK mit einer Reihe von Empfehlungen zu bestimmten Bereichen der IV direkt an die vorberatende Kommission gelangt.
Zur Verwaltungsreform: Am 18. August 2004 hat der Bundesrat beschlossen, eine Verwaltungsreform durchzuführen. Am 17. September 2005 legte die Regierung präzisere und konkretere Ziele fest. Im Rahmen der Prüfung des Geschäftsberichtes 2004 haben wir eine sehr unterschiedliche Beurteilung hinsichtlich der Prioritäten der Reform durch die einzelnen Bundesratsmitglieder zur Kenntnis genommen. Dies hat uns veranlasst, dieses Projekt weiterhin zu begleiten. Nach einem ersten Meinungsaustausch im Oktober 2005 ist diese Begleitung des Projektes der Verwaltungsreform eines der Schwerpunktthemen im Jahre 2006.
Wir pflegen einen offenen Dialog mit den kontrollierten Stellen. Es braucht einen offenen Dialog zwischen der GPK und den kontrollierten Stellen. Man darf auch zu Fehlern stehen, gilt es doch im Wesentlichen, für die Zukunft die erforderlichen Lehren daraus zu ziehen. Wir befassen uns häufig mit sehr sensiblen Informationen, deshalb ist es sehr wichtig, dass die Vertraulichkeit in der GPK einen hohen Stellenwert geniessen muss. Auch wenn wir natürlich unsere Finger auf wunde Stellen legen, ist es korrekt, dass wir dem Bundesrat, der Bundesverwaltung und auch dem Bundesgericht hier für ihre grosse Arbeit danken.
Anschliessend werden die einzelnen Subkommissionspräsidenten und der Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation über einige Schwerpunkte in ihrem Kontrollbereich berichten. Dann wäre hier, im Ratsplenum, eigentlich eine Diskussion sehr erwünscht, denn wir nehmen doch gerade in Ihrem [PAGE 190] Auftrag die Oberaufsicht wahr. Dieser Jahresbericht ist eigentlich unsere Rückkoppelung an unseren Auftraggeber. Für Kritik, Wünsche und Anregungen sind wir Ihnen sehr dankbar.
Abschliessend danke ich den Subkommissionspräsidenten, meinen Kolleginnen und Kollegen der GPK und den Mitarbeitenden des Sekretariates und der PVK mit Philippe Schwab an der Spitze für ihre grosse Arbeit.
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, vom Bericht über die Tätigkeit der GPK und der Geschäftsprüfungsdelegation im Jahr 2005 Kenntnis zu nehmen.