Engelberger Eduard · Nationalrat · 2000-09-26
Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-26
Wortprotokoll
Die SiK hat an ihrer Sitzung vom 21. August dieses Jahres die Differenzen zum Ständerat im vorliegenden Geschäft eingehend beraten und dem Beschluss des Ständerates zugestimmt.
Nach den Beratungen des Ständerates ergeben sich eine materielle und zwei formelle Differenzen. In Absatz 1 von Artikel 66 wollte der Bundesrat den Fächer der Friedensunterstützung mit einem Uno- oder einem OSZE-Mandat oder mit Zustimmung der betroffenen Staaten ursprünglich möglichst weit öffnen, um dann helfen zu können, wenn eine Anfrage eintrifft. Der Ständerat hat dann aber auf den Passus "oder mit Zustimmung der betroffenen Staaten" mit der Begründung verzichtet, die Friedensförderung der Schweiz könne nur im Namen anerkannter, flächendeckender Organisationen des Völkerrechtes stattfinden; all diese Organisationen formulierten verbindliche Mandate an die Völkergemeinschaft und sorgten auch für die politische Absicherung solcher Missionen der Friedensförderung.
Die Kommission hat sich nach kurzer Diskussion dazu durchgerungen, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Einige Kommissionsmitglieder waren darüber nicht sehr glücklich, denn die Handlungsfreiheit des Bundesrates werde wesentlich eingeschränkt und das Gesetz so verschlechtert.
In Absatz 2 von Artikel 66 ging es um die Verschiebung des Wortes "schweizerischen". Es gilt jetzt für Personen und Truppen, im Gegensatz zur alten Fassung des Nationalrates, wo "schweizerischen" lediglich für die Truppen galt. Diesem Beschluss des Ständerates hat die Kommission ebenfalls mit 14 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.
Auch in Absatz 3 von Artikel 66b ist die Kommission dem Ständerat gefolgt, der das Wörtchen "hört an" durch "konsultiert" ersetzt hat. Dies geschah ebenfalls mit 14 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Zu Beginn der Sitzung wurde ein Antrag Cuche zur Änderung des Begriffs "Friedensförderung" in Artikel 66 Absatz 1 in "Friedenserhaltung" abgelehnt. Ebenso wurde ein Rückkommensantrag in Bezug auf Artikel 66a Absatz 1 bzw. Artikel 66a Absatz 2 mit der Begründung abgelehnt, dieser Artikel sei nicht Gegenstand der Differenzbereinigung. Die Ablehnung erfolgte mit 17 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung. Heute liegen diese Anträge wieder vor, wobei der Herr Präsident dazu bereits Stellung genommen und gesagt hat, dass Artikel 66 Absätze 1 und 2 und Artikel 66a Absatz 1 behandelt werden können, dass aber auf eine neue Version von Artikel 66a Absatz 2 verzichtet werden muss.
Am Schluss der Sitzung der SiK waren die Differenzen zum Ständerat ausgeräumt, und ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission, ihren Anträgen zuzustimmen und damit im Interesse der Sache dem Ständerat zu folgen und keine weiteren Differenzen stehen zu lassen.