Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-03-21
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-21
Wortprotokoll
Zu Absatz 6: Dieser Absatz thematisiert die Frage der Mitfinanzierung von Eisenbahninfrastrukturen durch den Infrastrukturfonds. Sachlich besteht kein Grund, weshalb ein spezifisches Verkehrsmittel von der Programmfinanzierung ausgeklammert werden soll. Das wäre ineffizient und könnte zu teureren Lösungen führen, wenn beispielsweise statt einer neuen Haltestelle bei einer bestehenden SBB-Strecke eine neue Tramlinie gebaut würde, nur weil der Bund dort mitbezahlt.
Der Bundesrat hat in der Botschaft festgehalten, dass die Mitfinanzierung auch hinsichtlich der Bedingungen restriktiv angewendet werden solle. Sie darf vor allem nicht dazu führen, dass die heutige Eisenbahnfinanzierung durch den Infrastrukturfonds entlastet wird und das letztlich für die Städte und Agglomerationen zum Nullsummenspiel wird. Daran hat niemand ein Interesse.
Die Kommission hat darum beschlossen, dass diese Einschränkungen auch im Gesetz selber verankert werden sollen. Ausserdem hat die Kommission den vom Bundesrat gewählten Begriff der S-Bahnen ersetzt. Er ist nirgends eindeutig und verbindlich festgelegt, er ist auch technisch kaum fassbar. Er ist darum durch den sachbezogeneren Begriff der "Eisenbahninfrastrukturen für den Agglomerationsverkehr" ersetzt worden. Die Kommission hofft, dass Sie dieser neuen Namensgebung zustimmen.
Mit dem Begriff "Mehrwert" ist gemeint, dass der Bund Investitionen in Eisenbahninfrastrukturen für den Agglomerationsverkehr zusätzlich zu den normalen Bundesleistungen finanziert. Sie dürfen nicht einfach zu einer Kompensation von Bundesgeldern bei der Leistungsvereinbarung oder bei der FinöV führen. Diese Töpfe sind zu trennen; so weit zu den S-Bahnen.
Schliesslich noch einmal: Das Kreditsystem, das ich vorhin bei Artikel 5 zu den Nationalstrassenengpässe erwähnt habe, gilt - bezogen auf die einzelnen Agglomerationsprogramme - sinngemäss auch hier.