Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-03-23
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-23
Wortprotokoll
Ich bin einverstanden mit dem Grundprinzip, das die Kommission verfolgt. Sie will Fakten sammeln, um später einen definitiven Entscheid fällen zu können. Der vorliegende Kommissionsantrag erscheint mir aber problematisch: Er ist unvollständig. Wir müssen mehr wissen als nur die Antworten auf diese hier aufgezählten paar Fragen. Ich bin an sich mit allen diesen Fragen einverstanden.
Ich bin selbstverständlich auch mit der Frage nach der Fallstatistik einverstanden. Ich habe mich weder als kantonaler noch als eidgenössischer Richter je dagegen gewehrt, dass meine Fallstatistik dem Parlament ausgehändigt wird. Ich kenne diese Diskussion aber sehr wohl und weiss, dass es letztlich um einen Formalismus geht: Jeder kann eine gute Statistik erreichen, das ist kein Kunststück. Man stellt einfach den Antrag, die Beschwerde oder die Berufung sei abzuweisen und der vorinstanzliche Entscheid sei zu bestätigen, und geht in den Feierabend. Jeder kann eine gute Statistik haben. Das bringt letztlich gar nichts. Ich meine, heute sollte das Bundesgericht hier wirklich nachgeben, die Zahlen herausrücken. Man kann sie anonymisieren. Ich habe kein Problem damit.
Aber noch einmal: Für unseren späteren Entscheid müssen wir mehr wissen. Wir müssen im Grunde genommen erstens wissen, was das Bundesgerichtsgesetz und was die anderen Gesetze bringen. Wir müssen also die Gesetzesevaluation kennen. Zweitens müssen wir umfassend wissen, wie die Organisation und die Kostenstruktur des Bundesgerichtes verbessert werden können. Das ist nicht verfassungswidrig. Das scheint mir eine wirklich weit hergeholte Begründung zu sein, Herr Bundesrat. Sonst ist dann natürlich auch der ganze Artikel 2 gemäss Kommission problematisch.
Die GPK hat auf diesem Weg gearbeitet. Sie hat im Jahre 2002 einen Bericht abgeliefert, mit einem Zusatzbericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle. Es geht dort um das moderne Management der Justiz. Das ist heute eine selbstverständliche Disziplin. Ihre Pflege reicht bis in die Parlamentsdienste hinein. Auch dort hat man entsprechende Leute, die sehr viel davon verstehen. Ich bitte Sie also, wirklich eine umfassende Sammlung der Akten zu veranlassen, eingeschlossen diese offenbar kritischen Punkte, damit wir uns dann wirklich ein Bild machen können.