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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-03-23

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-23

Wortprotokoll

Es geht mir wie Herrn Schiesser. Ich bin auch in den Achtzigerjahren dabei gewesen, als man die Zahl der Bundesrichter erhöht hat. Ich glaube nicht, dass die "Mauermentalität" des damaligen Bundesgerichtes heute in der gleichen Art und Weise wieder Urstände feiert. Wie ich Herrn Nay kenne, ist er sicher nicht derjenige, der keine Auskunft oder eine halb falsche Auskunft gibt, das glaube ich also nicht.

Aber trotzdem, eines scheint mir auch klar zu sein: Irgendwo hat die Kommission nicht mehr ganz gesehen, wo es [PAGE 279] durchgehen soll. Allerdings möchte ich Sie bitten, hier doch etwas abzutempieren, etwas kürzer zu treten und nicht zu hyperventilieren. Das ist keine Vorlage, welche für das Wohl und Weh der Schweizerischen Eidgenossenschaft entscheidend ist. Das ist eine Veranstaltung, bei welcher es aufgrund der Bundesverfassung und aufgrund des Bundesgesetzes in unserer Kompetenz liegt, in einem Fächer zwischen 35 und 45 eine uns genehme Anzahl Richter zu bestimmen.

Ich sage Ihnen: Ich bin mit der Mehrheit für 38, ich finde das eine gute Zahl. Fragen Sie mich nicht warum, sie ist einfach nicht extrem. Herr Bundesrat Blocher in seiner wirtschaftlichen Art ginge, wenn er könnte, auf 34 hinunter, das kann er nicht, also geht er jetzt auf 36. Aber ich bin der Auffassung, 38 sei richtig. Warum ist 38 die richtige Zahl? Weil ich vollendet überzeugt davon bin, dass die Zahl von 41 Richterstellen ohne irgendwelchen Schaden unterschritten werden kann, ohne dass irgendwelche Speditivitätsprobleme und ohne dass Qualitätsprobleme auftreten.

Wenn man nämlich in den vergangenen Jahren in der Gerichtskommission war und geschaut hat, was für Leute sich bei uns gemeldet haben, Gerichtsschreiber, welche dann auf Befragen geantwortet haben, was sie tun, dann kam man mit diesem Blick ins Bundesgericht zur Erkenntnis, dass sich das Selbstverständnis der Bundesrichter selbst gewandelt hat und sich immer noch wandelt und dass sich je länger, je mehr Bundesrichter nicht mehr als Lehrstuhlinhaber mit autoritativer Entscheidgewalt, sondern als Case Manager betrachten. Das sind Manager, die gehen hin und fragen ihre Leute: "Liegt der Fall, der jetzt vor uns liegt, vom Tatbestand her dort und dort, gibt es Präjudizien? Und wenn ja: Gehe vor, entscheide etwas!"

Das ist meines Erachtens auch nichts, was die Verfassung ritzt. Es ist nichts, was nicht richtig wäre. Bundesrichter sind keine Hohepriester - wir sollten mit diesen Mythen einmal abfahren -, das sind Leute, welche eine Aufgabe zu erfüllen haben, welche auch rasch zu arbeiten haben. Schauen Sie einmal beim Bundesgericht die Fälle an, da hat es Massenware, Dutzendware darunter. Unter diesen Fällen hat es Massenware, Dutzendware, und die müssen rasch weg. Die müssen auch als solche behandelt werden. Da muss man nicht jedes Mal einen hundertseitigen Entscheid schreiben, wenn ein halber Satz genügen würde. Mit anderen Worten: Die heutigen Richter müssen etwas von Management verstehen, davon, wie man eine solche Fülle von Fällen angeht und sich auf jene konzentriert, wo sich tatsächlich neue Fragen stellen. Sie müssen die Fähigkeit haben, die neuen Fragen zu erkennen und sie auch zu beantworten. Das ist nicht nur eine Frage der Anzahl der Richter.

Die Behandlung der Gerichtsfälle geht nicht rascher vor sich, wenn man mehr Bundesrichter ansetzt. Herr Bundespräsident Leuenberger hat einmal gesagt, das Gras wachse auch nicht schneller, wenn man an ihm ziehe. Es gibt Richter mit Ladehemmung. Es gibt Richter, die Entscheidungsschwächen haben. Es gibt Richter, die krank sind. Das sind alles ganz natürliche Probleme, die man nicht einfach mit zusätzlichen Richtern lösen kann. Wenn man diese Art der Rechtsprechung versteht, nämlich der Triage, was wichtig ist und was nicht, was neu ist und was nicht, wo ich als Richter die Geschichte tatsächlich selbst im Detail verschreiben muss, wo ich Vorgaben machen kann, dann hat es absolut keinen Sinn, sich über 35, 36 oder 41 Richter aufzuregen. In dieser Hinsicht verstehe ich alle diese Rabulistiken überhaupt nicht. Mit 38 tun wir hier einen absolut vernünftigen Schritt.

Schauen Sie sich einmal die Stellungnahme des Bundesgerichtes selber an. Das ist ein Brief von Herrn Nay und Frau Leuzinger vom 9. März 2006; so steht es hier mindestens. Das Bundesgericht befasst sich in drei Zeilen mit der Anzahl. Was dem Bundesgericht wehtut, ist Artikel 2, es ist nicht die Anzahl der Richter. Dort stellt sich die Frage, ob wir so weit gehen wollen oder nicht. Der ganze Rest, das wissen die Richter selbst, ist auch mit 38 Richtern zu machen.

Ich bitte Sie daher, etwas weniger staatspolitische Verve zu versprühen, sachlich zu urteilen und der Mehrheit zu folgen.

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