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Bürgi Hermann · Ständerat · 2006-03-23

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-23

Wortprotokoll

Die letzten beiden Voten veranlassen mich jetzt doch, auch noch etwas zu dieser Angelegenheit zu sagen. Hier wird ein falscher Eindruck erweckt; hier wird der Eindruck erweckt, es sei eine Frage des Vertrauens zwischen dem Parlament und dem Bundesgericht, es gehe hier um die Frage, ob wir die Unabhängigkeit des Bundesgerichtes tangieren usw. Davon kann keine Rede sein. Es geht schlicht und einfach darum, dass dieses Parlament heute und jetzt aufgerufen ist zu entscheiden, mit wie vielen Bundesrichterinnen und Bundesrichtern wir in der Startkonfiguration - es geht um die Startkonfiguration - beginnen. Das hat nichts mit Willkür zu tun, das hat nichts mit Einmischung zu tun, und es hat schon gar nichts damit zu tun, dass Misstrauen besteht. Wir haben im Bundesgerichtsgesetz die Weichen gestellt; darüber müssen wir nicht mehr reden. Dort steht, dass das Bundesgericht 35 bis 45 ordentliche Bundesrichter und Bundesrichterinnen zählt. Jetzt müssen wir diesen gesetzlichen Rahmen ausfüllen; das müssen wir heute tun.

Die Kommission hat sich - das wurde von Rolf Schweiger und auch von anderen Rednern dargelegt - wirklich intensiv mit dieser Frage auseinander gesetzt. Aber es geht nicht darum, über Systeme, wie dieses Bundesgericht auch organisiert werden könnte, zu diskutieren; dieser Systementscheid ist gefällt worden. 35 bis 45 - was ist die richtige Zahl? Nur um diese Frage geht es. Wenn jetzt erklärt wird, dass die Voraussetzungen für den Entscheid nicht gegeben seien, dann muss ich Ihnen sagen, dass ich die Welt nicht mehr verstehe. Es geht doch jetzt darum, aufgrund der voraussehbaren und abschätzbaren Entwicklung eine Zahl zu antizipieren - wir müssen nur das tun -, von der wir mit gutem Gewissen sagen können: So lassen wir dieses Bundesgericht jetzt starten.

Entscheidend ist die Tatsache, dass wir sagen: Wir werden diese Startkonfiguration, wenn wir dann die praktischen Erfahrungen haben, zwingend überprüfen und entscheiden müssen, ob das, was wir jetzt - noch nicht in Kenntnis aller Entwicklungen - entscheiden, richtig war. Das ist nicht eine Frage der Einmischung in die Belange des Bundesgerichtes. Nein, es geht nur darum, dass das Parlament aufgerufen ist, eine Zahl festzusetzen.

Wenn jetzt mit dem Rückweisungsantrag gesagt wird, wir müssten das alles noch abklären, dann muss ich Ihnen sagen: Ich weiss schlechterdings nicht, weshalb ich noch an einer Sitzung teilnehmen sollte, um wieder über diese Geschichte zu sprechen, denn all das haben wir bereits abgeklärt, diskutiert, mit Ausnahme der Anhörung des Schweizerischen Anwaltsverbandes und der Demokratischen [PAGE 277] Juristinnen und Juristen. Alle anderen haben wir nun wirklich angehört und alles abgeklärt.

Frau Kollegin Sommaruga, es kann doch keine Rede von Willkür sein. Es geht um Personalentscheide, um die Zahl. Das Organ, das solche Entscheide fällen muss, muss irgendwann entscheiden. Wenn Sie in dieser Frage die totale Harmonie suchen, dann kann ich Ihnen schon sagen, was das heisst. Die totale Harmonie werden Sie nur erreichen, wenn Sie dem Bundesgericht erklären: Jawohl, wir sind einverstanden mit 41. Aber dafür müssen wir nicht noch einmal Abklärungen treffen, sondern wir haben die Grundlagen, um jetzt zu entscheiden. Jetzt ist noch ein gewisser Basar vorhanden in Bezug auf die Zahl, aber das wird sich im Laufe der Beratungen auch noch klären.

Ich bitte Sie, hier und jetzt Ihre Verantwortung zu übernehmen und zu entscheiden - um das geht es: zu entscheiden -; im Wissen, dass dieser Entscheid möglicherweise nicht der Weisheit letzter Schluss ist, sondern dass wir diesen in vier Jahren möglicherweise korrigieren müssen, wie wir Ihnen das vorschlagen. Aber ich sage noch einmal: Das ist keine Vertrauensfrage, es ist keine Frage der Willkür, sondern es geht schlicht und einfach darum, en connaissance de cause im jetzigen Zeitpunkt zu entscheiden.

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