Schiesser Fritz · Ständerat · 2006-03-23
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-23
Wortprotokoll
Wenn ich zurückblicke auf die Tätigkeit als Ständerat, der in der Geschäftsprüfungskommission mit dem Bundesgericht zu tun hatte, so erinnern mich diese Diskussionen, die wir jetzt wieder führen, an Diskussionen, die wir früher, in den Neunzigerjahren, geführt haben. Damals ging es einfach um die Aufstockung. Damals hat niemand davon gesprochen, man müsse die Zahl der Bundesrichter vermindern, sondern man hat davon gesprochen, man müsse aufstocken. Da war natürlich auch die Frage, um wie viel aufgestockt werden müsse, welches die richtige Zahl an zusätzlichen Mitteln und Kräften sei, die dem Bundesgericht zur Verfügung gestellt werden.
Auch im Vorfeld dieser Vorlage sind verschiedentlich Gespräche mit dem Bundesgericht geführt worden, namentlich auch von der Kommission für Rechtsfragen. Es war ja nicht das erste und einzige Mal, dass wir mit dem Bundesgericht - wie gestern Morgen um sieben Uhr bzw. vorgestern Morgen um viertel vor sieben - über diese Problematik gesprochen haben, sondern es sind verschiedene Etappen abgeschritten worden. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Sitzung in Zug im November 2005. Das ist eine Erfahrung, die ich auch früher schon gemacht habe, und es macht mich schon etwas stutzig, wenn jetzt einfach gesagt wird: Wir gehen vom Status quo aus: 41 Richter. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Diskussion in Zug: Als wir zusätzliche Informationen vonseiten des Bundesgerichtes verlangten, gab man - nicht nur bei dieser Gelegenheit, sondern auch bei jeder anderen Gelegenheit - diese Informationen nicht heraus! Man hat einfach immer gemauert und den zuständigen parlamentarischen Kommissionen gewisse Auskünfte mit [PAGE 275] dem Hinweis darauf verweigert, dass das Interna seien und dass das nicht für weitere Kreise bestimmt sei.
Das ist natürlich auch keine Haltung des obersten Gerichtes. Wenn konkrete Fragen der parlamentarischen Kommissionen vorliegen - sei es vonseiten der Aufsichtskommission oder der Kommission für Rechtsfragen - und die Informationen vorhanden sind, dann muss man schon sehr gut begründen können, warum man diese Informationen auf die entsprechenden konkreten Fragen nicht liefert.
Namentlich Artikel 2 der Verordnung der Bundesversammlung ist auch Ausfluss dieses bisherigen Verhaltens des Bundesgerichtes. So muss sich die Aufsichtsbehörde bzw. die Oberaufsichtsbehörde irgendwann einmal sagen: Jetzt ist die Zeit gekommen, um solche Auskünfte über eine gesetzliche Bestimmung zu verlangen. Das Ganze führt natürlich auch nicht dazu, dass man dann bei der Frage der Beurteilung - die letztlich eine politische Frage ist; Herr Kollege Berset hat es gesagt -, wie viele Richter es braucht, sich einfach sagt: Was das Bundesgericht verlangt, hat die politische Instanz zu schlucken. Darauf würde es hinauslaufen, wenn sich dieses Parlament nicht auch herausnähme, die Frage aufzuwerfen: Kann man aufgrund des neuen Bundesgerichtsgesetzes nicht auch die Zahl der Bundesrichter wieder einmal leicht zurückführen?
Wenn ich das ganze Umfeld betrachte und erwäge, dass es letztlich ein politischer Entscheid ist, dann nehme ich mir angesichts des neuen Bundesgerichtsgesetzes die Freiheit heraus, diesen Entscheid jetzt zu fällen. Sollte er falsch sein, bin ich selbstverständlich bereit zu korrigieren. Aber ich glaube schlicht nicht daran, dass wir, wenn wir jetzt 41 Bundesrichterstellen bewilligen - insbesondere auch nach dem Antrag Pfisterer Thomas -, je in die Lage kämen, vonseiten des Bundesgerichtes zu hören, dass weniger Richter genügen. Ich kann mir das schlicht nicht vorstellen, mindestens aufgrund der Erfahrungen nicht, die ich in den letzten Jahren gemacht habe.
Deshalb meine ich, ein gewisser Druck müsse jetzt auch da spürbar sein. Es ist auch in einzelnen Kantonen so, dass vonseiten der Oberaufsichtsinstanz ein gewisser Druck ausgeübt wird, weil die Mittel eben knapper geworden sind. Als Anwalt sehe ich nicht, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung in Gefahr wäre. Unser oberstes Gericht ist kein Bundesverfassungsgericht, wo es um grundlegende Entscheidungen geht, mit denen politische Entscheidungen allenfalls korrigiert werden, sondern es ist ein oberster Bundesgerichtshof, es ist ein oberster Strafgerichtshof - wobei ja nur Kassation möglich ist -, es ist ein oberstes Bundesverwaltungsgericht, es ist ein oberstes Bundesstaatsgericht, aber es ist nicht ein eigentliches Bundesverfassungsgericht.
Das alles zusammen hat mich überzeugt, dass wir jetzt diesen Schritt tun und an diesen 38 Richterstellen festhalten sollten. Wenn das Parlament wirklich falsch entscheidet, können wir dann korrigieren; genauso, wie wir korrigieren könnten und müssten, wenn wir jetzt 41 Stellen bewilligen würden und wir nachher zur Einsicht kämen, 39 oder 38 würden auch genügen. Deshalb meine ich, wäre der Antrag der Mehrheit richtig.
Noch ein letztes Wort zur Vernehmlassung: Selbstverständlich kann man noch eine umfassendere Vernehmlassung machen, wie das Herr Marty beantragt hat. Aber Herr Kollege Berset hat selber gesagt, wir würden nicht über die notwendigen Informationen verfügen. Verfügen die Leute, die wir mit der Vernehmlassung fragen, über die notwendigen Informationen? Ich glaube kaum. Wenn es letztlich eine politische Entscheidung ist, dann bleibt der Entscheid trotzdem an uns hängen. Wir können ihn auch nicht mit einer Vernehmlassung an irgendjemanden anderen delegieren, und wir wollen das auch nicht. Wir haben die politische Verantwortung wahrzunehmen, und so habe ich die Diskussionen in der Kommission auch erlebt. Die Emotionen sind zum Teil hochgegangen, die Diskussionen waren umfassend. Letztlich hat die Mehrheit, eine satte Mehrheit der Kommission, einen Antrag gestellt, der nun vor Ihnen liegt.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zu folgen.