Schweiger Rolf · Ständerat · 2006-03-23
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-23
Wortprotokoll
Eine ganz kurze Replik zum Vergleich dieser beiden Perioden: Es trifft zu, dass in der ersten Periode mehr Gerichtsurteile summarisch begründet wurden. Bezüglich der Gerichtsschreiber ist deshalb eine gewisse Höherdotierung in der zweiten Periode, also im jetzigen Zeitpunkt, richtig.
Hervorzuheben ist aber Folgendes: Das Bundesgericht hat extrem Wert darauf gelegt, dass auch in der Zeit, als eine gewisse Überlastung des Gesamtkomplexes bestand, in der Seriosität der Rechtsprechung als solcher überhaupt keine Unterschiede gegenüber dem heutigen Zustand bestanden. Bei der Bearbeitung der Fälle durch die Richter, insoweit sie diese Bearbeitung vornahmen - also nicht die Redaktion der Urteile selbst -, sind diese beiden Perioden absolut miteinander vergleichbar. Was die zweite Phase dann auch noch bezüglich der Begründung der Urteile anbetrifft, ist doch festzustellen, dass zwischen den Neunzigerjahren und den Jahren ab 2000 eine massive Zunahme der Informatik und der Dokumentation erfolgte, sodass bezüglich der hier zu beurteilenden Frage, nämlich der Menge der Richter, absolut Vergleiche zwischen den Jahren von 1990 bis 2000 und den Jahren von 2000 bis heute gezogen werden können.