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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-03-23

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-03-23

Wortprotokoll

Diese Interpellation spricht ein grundsätzliches Problem an, das grundsätzlich auch richtig gelöst werden soll. Sie wissen: Ich habe mich schon als Parlamentarier dafür eingesetzt, und ich setze mich heute auch als Bundesrat dafür ein, dass die Verwaltung keine Steuergelder für Abstimmungspropaganda ausgibt. Dass die Verwaltung keine Steuergelder für Abstimmungspropaganda auszugeben hat, hat übrigens auch der Bundesrat beschlossen, Herr Leuenberger. Er ist auch nicht dafür. Wir geben Informationen, wir reden, wir sprechen, wir geben Schriften heraus. Das machen wir alles, aber es werden keine Steuergelder für Abstimmungspropaganda ausgegeben, was in der Vergangenheit gemacht wurde, und zwar in grossem Stile. Der Bundesrat hat das deshalb auch bei der Beratung der entsprechenden Volksinitiative beschlossen.

Er gibt aber auch keine Steuergelder für das Gegenteil aus. Ich meine, es wäre ja absurd, wenn wir für unsere eigene Tätigkeit, wo wir einen Standpunkt haben, kein Geld ausgeben - und es ist nicht Aufgabe der Verwaltung, Propaganda zu betreiben -, aber für das Gegenteil, nämlich denjenigen Geld geben, die unsere Position bekämpfen. Das FIMM ist ein kleines Beispiel. Aber ich habe mit Blick auf die entsprechende Abstimmung festgestellt: Wir zahlen zum Teil Millionenbeträge, auch an die Verwaltungskosten von Organisationen, die massiv auftreten werden, aber nicht mit Information, sondern mit Propaganda. Sie haben bei der Entstehung dieser beiden Gesetze gesehen: Ich habe weder die Hilfswerke noch sonst irgendjemanden daran gehindert, [PAGE 295] die eigene Meinung zu sagen; das können Sie mir nicht vorwerfen. Auch wenn wir sie unterstützen: Sie haben ihre Meinung massiv vertreten, in jeder Diskussion, immer gegen uns. Wir müssen an der Front ja täglich mit ihnen zusammenarbeiten. Das ist eine nicht ganz einfache Geschichte. Ich bitte Sie also, mit der Organisation zu vergleichen, die Sie geführt haben: Wenn Sie eine Gewerkschaft führen, für etwas kämpfen und einen Verein finanziell unterstützen, der Ihnen täglich in die Quere kommt, dann braucht es etwas Toleranz. Wir haben Toleranz gehabt.

Nun hat das Parlament aber einen Beschluss gefasst, und jetzt machen Organisationen Propagandatätigkeit mit Plakaten usw. Das sind Organisationen, die wir finanziell unterstützen, und zwar nicht nur mit Beiträgen für konkrete Projekte, sondern auch mit Beiträgen an die allgemeinen Verwaltungskosten, und dies nicht in kleinem Ausmasse. Da bin ich der Meinung: Das geht nicht. Es widerspricht aber nicht der Vereinsfreiheit, Herr Leuenberger, wenn wir die Gewissheit haben müssen, dass mit solchen Unterstützungsbeiträgen an Verwaltungskosten, die wir jemandem für eine vorgesehene Aufgabe geben, etwas ganz anderes gemacht wird. Dass mit solchen Mitteln etwas ganz anderes gemacht wird, geht meines Erachtens nicht. Sonst laufen wir dann wirklich Gefahr, dass wir aus demokratischen Gründen keine Propaganda für eine Vorlage machen, aber dass mit Steuergeldern Propaganda gegen unsere Position gemacht wird. Das ist sinnlos.

Das zu überprüfen ist nicht sehr einfach. Wenn es trotzdem gemacht wird und die Weisungen verletzt werden, besteht doch keine andere Möglichkeit, als das Geld zurückzufordern. Wir müssen uns auch überlegen, was die Aufgabe dieser Organisationen ist; das müssen auch die Organisationen selber tun. Wenn sie sagen, es sei ihre Aufgabe, Abstimmungspropaganda usw. zu machen, dann können wir sie nicht unterstützen. Es ist eigentlich eine einfache Lösung. Aber den Fünfer und das Weggli zu haben, zu sagen, die sollen uns unterstützen, und wir machen auch noch Abstimmungspropaganda gegen sie - das ist etwas zu viel des Guten.

Die Unterscheidung zwischen Abstimmungspropaganda und Information ist nicht sehr einfach, da gebe ich Ihnen Recht. Wir haben die grosszügigste Lösung gewählt. Aber es gibt auch Fälle, in denen es eindeutig ist: Plakate, auf denen gefragt wird, "Sind Sie gegen ein unmenschliches Gesetz des Bundesrates?", sind für mich keine Information, sondern Abstimmungspropaganda. Plakate kosten auch etwas; auch die Inserate kosten etwas. Es gibt natürlich auch schwerwiegende Vorwürfe, mit denen wir fertig werden müssen. Kleinlich, Herr Leuenberger, sind wir nicht gewesen und werden wir auch nicht sein. Aber wenn wir so naiv, so grosszügig wären, dass wir mit Steuergeldern Organisationen unterstützten, damit sie Propaganda gegen eine Vorlage machen könnten, so würde das niemand begreifen. Sie dürfen mit Steuergeldern auch nicht Propaganda für eine Vorlage machen, da haben Sie Recht. Das ist jetzt nicht aktuell; ich habe zurzeit keine Hinweise dafür, dass jemand, den wir mit Steuergeldern unterstützen, eine Propagandaaktion für eine Vorlage fährt. Auf jeden Fall sind mir keine solchen Aktionen bekannt.

Darum kann ich von der Antwort des Bundesrates nicht abweichen. Ich möchte dabei bleiben: Wir müssen eine klare Ordnung haben. Jede Geldsumme, die wir ausgeben, hat einen bestimmten Zweck. Wir sind verpflichtet zu prüfen, ob sie dem Zweck entsprechend verwendet wird, und wir sind verpflichtet einzuschreiten, wenn die Verwendung nicht dem Zweck entspricht. Das gilt in allen Bereichen. Dazu muss ich Ihnen noch sagen: Bei diesem Beitragswesen ist mir generell nicht wohl, denn wir geben viele Beiträge, bei denen wir jedes Detail überprüfen sollten. Da ist mir nie recht wohl. Wir haben die Jahresberichte, aber die sind auch nicht immer ausreichend. Darum habe ich in einem Fall die Eidgenössische Finanzkontrolle eingesetzt, und da haben wir gesehen, dass etwas nicht in Ordnung ist. Wir müssen also auch solche Mittel einsetzen. Es ist ja nicht mein Geld, das ich hier verwalte, sonst könnte ich grosszügiger sein.