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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2006-03-23

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-23

Wortprotokoll

Ich weiss, dass um 12.30 Uhr und erst noch zu einem Ausländerthema auch hier keine Blumentöpfe zu gewinnen gibt, aber ich muss Ihnen gestehen: Mich hat ein Satz in der bundesrätlichen Antwort getrieben, hier etwas zu sagen. Unter Ziffer 4 in der bundesrätlichen Antwort steht: ".... und das FIMM ist angewiesen worden, dass diese Propagandatätigkeit für oder gegen eine Gesetzesvorlage zu unterlassen ist." Wir müssen uns einmal Folgendes überlegen: Der Satz könnte lauten, dass Propagandatätigkeit mit Bundesgeld für oder gegen eine Vorlage zu unterlassen ist. Dieser Satz wäre allenfalls noch halbwegs erträglich. Aber dieser Satz hier - so, wie er hier steht und ich ihn vorgelesen habe - ist inakzeptabel und verstösst frontal gegen die verfassungsmässig garantierte Vereinsfreiheit in diesem Lande!

Im Übrigen ist dieses FIMM - ich wusste es bis vor kurzem nicht - eine Dachorganisation aller Ausländerorganisationen in der Schweiz. Die Ausländerorganisationen, ich kenne einige davon aus dem gewerkschaftlichen Zusammenhang, haben sich zu dieser Dachorganisation zusammengeschlossen, nicht zuletzt auch, um mit einer Stimme gegenüber den zuständigen Behörden sprechen zu können. Wenn ich ihre Statuten nehme - sie liegen mir nur französisch vor -, sehe ich, dass es in Artikel 3 heisst, der Zweck sei "l'élaboration de prises de position sur des thèmes actuels et des événements dans le cadre de la politique de migration". Es ist jedem Verein in diesem Land unbenommen, solche Stellungnahmen abzugeben.

Bundesrätliche Interpellationsantworten wären so sorgfältig abzufassen, dass daraus klar hervorgeht, dass der Bundesrat nie und nimmer die Absicht hat, einem privaten Verein, der sich gebildet hat, zu sagen, er dürfe keine - wie sich der Bundesrat ausdrückt - "Propagandatätigkeit für oder gegen eine Gesetzesvorlage" ausüben. Ich habe bisher immer geglaubt, wir, auch die Parteien, würden Informationsarbeit für oder gegen Abstimmungsvorlagen leisten. Propagandatätigkeit - der Begriff "Propaganda" erinnert mich an sehr eigenartige Geschichten.

Nun aber zur Sache selbst: Herr Reimann hat etwas angeführt, was schon einer Diskussion wert wäre. Viele von uns - ich glaube, sogar alle von uns - sind einmal ins Land gezogen, weil wir dachten, man könnte unter dem Obertitel "Integration" etwas über erleichterte Einbürgerung machen. Da fand im September 2004 denn auch eine eidgenössische Volksabstimmung statt, bei der sich vermutlich die meisten von uns für eine recht moderate Vorlage - vom Bundesrat vorgeschlagen, von beiden Kammern verabschiedet - engagiert haben. Dass das Volk die Vorlage dann abgelehnt hat, ist zu akzeptieren, das kommt vor. Aber das Engagement für eine Regierungsvorlage, für eine Parlamentsvorlage in dieser Abstimmungskampagne zum Anlass zu nehmen, eine solche Dachorganisation der Ausländerorganisationen an die Kandare zu nehmen, und zwar nicht nur finanziell, sondern sehr viel weitergehend an die Kandare zu nehmen - wie der Satz belegt, den ich zitiert habe -, das ist nicht zu akzeptieren! Immerhin, falls man dieser Organisation verbieten möchte, sich für eine Regierungsvorlage einzusetzen - und ich spreche jetzt nur davon, die andere Geschichte lasse ich grosszügig beiseite -, könnte dies eine Geschichte sein, die so nicht angeht. Das ruft immerhin nach der Frage: Wer in diesem Land soll sich für eine Regierungs- und Parlamentsvorlage einsetzen, wenn die Parteien, die ohnehin kein Geld haben, sich zwar mit Ja-Parolen engagieren, aber keinen Fünfer haben, um etwas für eine Sache zu tun, die wir gemeinsam beschlossen haben, nämlich die Integration?

Es steht dann da noch der Satz: "Allenfalls wären unrechtmässig verwendete Bundesbeiträge zurückzuerstatten." Aber ich nehme an, der Bundesrat wird da beruhigend wirken. Ich nehme nicht an, dass man diese Organisation noch in den Konkurs treiben will. Mich nähme wirklich wunder: Hat jemand in dieser Verwaltung die Absicht, von dieser Organisation Geld zurückzuverlangen, falls sie einen Fünfer in die Abstimmungskampagne für die Einbürgerungsvorlagen eingesetzt hat?

Im Übrigen bitte ich Herrn Bundesrat Blocher wirklich, diese Antwort des Bundesrates in seinem Votum zu relativieren und zu sagen, dass der Bundesrat eigentlich meint, das FIMM sei angewiesen worden, nicht mit Bundesgeldern für oder gegen Gesetzesvorlagen Informationskampagnen durchzuführen. Denn so, wie der Satz da steht, ist er eine mittelprächtige Ungeheuerlichkeit!