Lexipedia

Huber-Hotz Annemarie · 2006-05-09

Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2006-05-09

Wortprotokoll

Die Verfassung und das Gesetz geben keine Handhabe zur Verwirklichung des Anliegens von Herrn Mörgeli. Es ist übrigens auch nicht vorgesehen - ich denke, zu Recht, und Herr Mörgeli verlangt das auch nicht -, dass solche gesetzlichen Massnahmen ergriffen werden. Die Bundesräte sollen nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt für neue Aufgaben und neue Einsätze zur Verfügung stehen können, vor allem dann, wenn sie in einem Alter aus dem Bundesrat ausscheiden, in dem sie ihre Kräfte noch der Gesellschaft und der Wirtschaft zur Verfügung stellen können.

Ich denke, dass die Vorwürfe von Herrn Mörgeli betreffend Mauscheleien und Filz zurückzuweisen sind. Ich kann mich an keinen Fall in der 150-jährigen Geschichte des Bundesstaates erinnern, in dem es Mauscheleien oder Filz gegeben hätte. Dass es solche gegeben hätte, konnte auch in keinem Fall belegt werden; dazu haben sich ja auch parlamentarische Kommissionen geäussert. Das Gesetz regelt aber den Fall, in dem ein ehemaliges Bundesratsmitglied ein Einkommen erzielt. Es sieht vor, dass die Ruhegehälter dann gekürzt werden. Diese Regelung ist aufgrund einer Motion, die hängig ist, in Überprüfung. Ich denke, dass hier zu Recht auch die Frage gestellt wird, ob die Ruhegehälter weiterhin in dieser Höhe ausbezahlt werden sollen und nach welchen Modalitäten sie zu konzipieren sind.

Aber das Begehren von Herrn Mörgeli lehnt der Bundesrat ab. Ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun.

Huber-Hotz Annemarie · 2006-05-09 | Lexipedia | Lexipedia