Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-09-27
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-09-27
Wortprotokoll
Es ist verschiedentlich festgestellt worden, ich hätte mich im Bereich der Integrationspolitik bewegt - auch hin zu einer grösseren Unabhängigkeit der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA). Es ist schön für mich festzustellen, dass man jetzt zur Kenntnis nimmt, was ich schon im Januar und im Februar dieses Jahres gesagt habe, was aber vielleicht von gewissen Kreisen nicht so gehört werden wollte oder konnte, wie es gemeint war.
Am 13. September dieses Jahres hat der Bundesrat die Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern verabschiedet. Sie wird am 1. Oktober in Kraft treten. Im Budget für das Jahr 2001 - das konnten wir auch erreichen - sieht der Bundesrat für die Belange der Integration einen Betrag von 10 Millionen Franken vor; die Bundesversammlung muss dem allerdings noch zustimmen. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir diesen Weg der Integrationsförderung gehen können.
Mit dieser Verordnung wird die Integration eben auch zu einer Querschnittaufgabe. Die Gesellschaft sowie die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden haben sie gemeinsam wahrzunehmen, zusammen mit den Ausländerorganisationen. Die neue Verordnung legt auch die Aufgaben und die Organisation der EKA und ihre Beziehungen zum Bundesamt für Ausländerfragen sowie zum EJPD fest. Ich kann Ihnen wirklich versichern, dass dabei die bereits heute bestehende Unabhängigkeit der Kommission vollumfänglich gewahrt bleiben wird.
Ich möchte noch einmal betonen - Sie haben es eigentlich schon vorweggenommen -, dass das Bundesamt für Ausländerfragen eben nicht nur polizeiliche Aufgaben wahrnimmt. Mit Einreise, Aufenthalt, Niederlassung, Zulassung ausländischer Arbeitskräfte, Auswanderungsberatung sowie Einbürgerung sind eben wichtige Aspekte der Migration zusammengefasst, die bereits anlässlich der Regierungs- und Verwaltungsreform bewusst in diesem Amt konzentriert wurden. Ausgenommen ist lediglich der Flüchtlingsbereich.
Im Bundesamt für Ausländerfragen wird zu diesem Zweck eine neue Sektion Integration gebildet. Diese Sektion führt das Sekretariat der EKA, behandelt die Gesuche um Finanzhilfen und betreut auch diejenigen Aufgaben im Integrationsbereich, die wegen ihres hoheitlichen Charakters von einer Bundesbehörde erledigt werden müssen. Die zukünftige EKA-Sekretärin oder der zukünftige EKA-Sekretär wird dieser Sektion vorstehen und der Geschäftsleitung des Bundesamtes für Ausländerfragen angehören.
Diese Ausführungen zeigen, dass das Postulat Zisyadis inzwischen als überholt gelten muss. Die bisherige Zusammenarbeit zwischen dem neuen EKA-Präsidium und der Direktion des Bundesamtes wird beidseitig als ausgesprochen gut bezeichnet. Ich bin überzeugt, dass diesem guten Start auch ein erfolgreiches Rennen folgen wird.
Der Bundesrat beantragt deshalb, das Postulat abzulehnen.