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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-05-09

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-05-09

Wortprotokoll

Dieses geradezu fulminante Votum von Herrn Banga war gewissermassen das Trainingslager für die bevorstehende Mehrwertsteuer-Totalrevision, wo Sie dann mit all diesen Fragen im Detail konfrontiert werden. Er hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass es heute schon zahlreiche Komplikationen gibt. Herr Banga hat seine Argumente zum Teil mit sehr schönen, zutreffenden Beispielen untermauert und damit eigentlich zum Ausdruck gebracht, dass diesem Anliegen des Motionärs allein schon deshalb nicht entsprochen werden sollte, weil wir derzeit eben all diese Fragen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer prüfen.

Wir möchten Sie davor warnen, in diesem laufenden Reformprozess, wo wir uns in Richtung eines Einheitssatzes bewegen, gewissermassen noch einen vierten Steuersatz einzuführen. Das wäre eine völlig andere Richtung als die, in die sich die Reformideen bewegen. Sie würden damit die Reformbestrebungen verunmöglichen - ganz abgesehen davon, dass diese Luxussteuer auch der Zielrichtung von zahlreichen parlamentarischen Vorstössen, die Sie insbesondere auch im Jahr 2005 verabschiedet haben, entgegenlaufen. Ich erwähne namentlich die Motion 04.3495 der CVP-Fraktion betreffend die Revision des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer, dann erinnere ich Sie an die Motion 05.3466 der WAK des Ständerates, welche ausdrücklich eine "Vereinfachung der Mehrwertsteuer und Vereinheitlichung der Sätze" verlangt.

Ganz abgesehen davon stellt sich doch die Frage: Was ist denn überhaupt ein Luxusgut? Wir hatten ja in unserem Land schon einmal eine Luxussteuer; das war nach dem Krieg. Man hat sie dann abgeschafft. Der Grund dafür war unter anderem der, dass sich sehr viele Produkte fortlaufend entwickeln, und was gestern Luxus war, ist es heute nicht mehr. Bei neuen Produkten ist es am Anfang etwas unsicher, ob man sie als Luxus bezeichnen soll oder nicht. All diese Streitereien können Sie sich schenken, wenn Sie eine solche Steuer gar nicht erst einführen.

Ein Fotoapparat und ein Schallplattenspieler waren 1958 Luxusgüter, und heute ist ein Fotoapparat geradezu ein Konsumgut. Ich möchte auf weitere Beispiele aus der Praxis verzichten; Herr Banga hat sie sehr schön dargestellt, alle zutreffend.

Ein Aspekt vielleicht noch, der aus steuersystematischer Sicht wichtig ist: Die Luxussteuer ist entgegen dem, was man annimmt, eben nicht geeignet, die Steuergerechtigkeit zu verbessern - das gerade nicht. Die individuelle Bedürfnisskala steht eben erfahrungsgemäss nicht im Zusammenhang mit der Höhe des Einkommens. Es ist zudem eben so, dass die sogenannten Luxusgüter nicht nur von den Reichen gekauft werden. Ergo hat die Steuergerechtigkeit hier eigentlich keinen Platz.

Schliesslich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Luxussteuer auch dem EU-Recht entgegenläuft. Die neue 6. EG-Richtlinie über das Mehrwertsteuersystem schreibt nämlich für alle Länder Steuermindestsätze verbindlich vor. Der Normalsatz in der EU beträgt heute 15 Prozent. Daneben sind maximal noch zwei ermässigte Steuersätze erlaubt, aber sie dürfen nicht weniger als 5 Prozent betragen. Ein erhöhter Steuersatz, eben für Luxusgüter, ist auch in der EU ausgeschlossen.

Ich ersuche Sie, diese Motion abzulehnen.