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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2006-05-10

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-05-10

Wortprotokoll

Ihre Finanzkommission hat sich mit dem Geschäft ebenfalls befasst und der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen beantragt, auf das Geschäft Privatisierung Swisscom einzutreten. Die Finanzkommission hat diese Empfehlung mit 15 zu 10 Stimmen abgegeben, was rechnerisch bedeutet - erlauben Sie mir den Hinweis -, dass nicht nur die Vertreter der FDP und der SVP, sondern auch Vertreter der weiteren bürgerlichen Partei, die heute gegen Eintreten ist, diesem Eintreten zugestimmt haben. Ich hoffe nur, dass sich auch diese Mitglieder der Finanzkommission heute selber treu bleiben. Die Finanzkommission hat der Befürwortung der Privatisierung der Swisscom nicht fernmelde- und versorgungspolitische Überlegungen zugrunde gelegt - das war Sache der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen -, sondern finanzielle Aspekte, nämlich die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und die künftigen Chancen und Risiken.

Was waren nun die einzelnen Überlegungen, welche die Mehrheit der Finanzkommission dazu bewogen haben, sich für Eintreten auszusprechen?

1. Die Telekommunikation ist schnelllebig. Die Technologie ändert ständig, und damit ändern sich auch die Geschäftsmodelle. Entsprechend hoch ist das damit verbundene unternehmerische Risiko, umso mehr, als die Preise stetig sinken. Der Bund als Mehrheitsaktionär kann in diesem Umfeld der Swisscom die nötigen strategischen und unternehmerischen Freiheiten nicht gewähren. [PAGE 639]

2. Die Bundesbeteiligung hat heute einen Wert von rund 16 Milliarden Franken. Beim derzeitigen Aktienkurs von rund 410 Franken pro Aktie bedeutet eine Veränderung von nur 10 Franken pro Aktie für den Bundesanteil eine Veränderung um fast 400 Millionen Franken. Denken Sie bei diesem Betrag an die leidigen Feilschereien bei den Budgetberatungen, wenn wir nur einen einzigen Franken einsparen wollen.

3. 16 Milliarden Franken sind und bleiben für den Bund ein Klumpenrisiko, insbesondere in einem instabilen Markt. Im Inland kann die Swisscom nämlich im angestammten Bereich nicht mehr wachsen. Wenn sie den Umsatz halten will, muss sie entweder ihre Tätigkeiten in der Schweiz auf andere Bereiche ausdehnen oder im Ausland aktiv werden. Insbesondere Letzteres ist mit Risiken verbunden, die auch nach Meinung der FDP nicht dem Steuerzahler aufgebürdet werden dürfen.

4. Einnahmenseitig ist ein Aktienverkauf mit einem einmaligen Erlös von derzeit rund 16 Milliarden Franken verbunden. Dabei ist unbestritten, dass mit dem Verkauf dieses Aktienpaketes die Dividendeneinnahmen - seit 1998 durchschnittlich 550 Millionen Franken pro Jahr - wegfallen würden. Auch allfällige weitere potenzielle Ausschüttungsformen träten nicht mehr ein. Aber die Einnahmeseite ist nur die eine Seite, und da wir gemäss Finanzhaushaltgesetz, Artikel 24a, diese ausserordentlichen Einnahmen aus einer Veräusserung zur Schuldentilgung verwenden müssen und wollen, wird sich auf der Ausgabenseite die Zinslast reduzieren. Bei den Zinssätzen gemäss geltendem Finanzplan entspricht dies einer Entlastung von jährlich etwa 500 Millionen Franken. Buchhalterisch halten sich also Ausfall aus der Veräusserung und Einsparung auf der anderen Seite die Waage. Es ist aber keine rein buchhalterische Frage, ob es zwischen Einnahmen und Ausgaben aufgeht, sondern es bleibt letztlich eine Risikoabschätzung über den jetzigen und künftigen Wert dieser Beteiligung. Da überwiegen nach Meinung der Mehrheit der Finanzkommission und der FDP-Fraktion die Risiken: das Risiko, dass der Wert an sich geschmälert wird, und das Risiko, dass die Dividenden nicht mehr im bisherigen Umfang fliessen werden.

Noch eine letzte finanzpolitische Überlegung an die Adresse derjenigen, die beklagen, es würde eine Veräusserung von nationalem Eigentum eintreten: Schon heute gehört ein grosser Teil des Netzes nicht mehr der Swisscom und der Eidgenossenschaft, sondern Trusts in den USA, denen für über 5 Milliarden Franken - es ist so, Herr Marti, Sie können das nachher noch feststellen - Festnetz- und Mobilfunkanlagen veräussert bzw. langfristig verleast wurden; ich verweise Sie auf den lesenswerten Beitrag unseres Kollegen Hutter in der "NZZ" vom 8. Mai 2006.

Erlauben Sie mir abschliessend noch drei Bemerkungen zu den Ausführungen von Kollegin Leuthard, die für die CVP gesprochen hat. Erstens: Der Vergleich der Telekommunikation mit dem Strommarkt ist nicht zulässig: Im Telekommunikationsmarkt herrscht im Netzbereich schon heute Konkurrenz, wogegen im Elektrizitätsmarkt im Netzbereich ein natürliches Monopol vorherrscht.

Das Zweite, das ausgeführt wurde, ist die Behauptung, es seien Arbeitsplätze geschaffen worden. Auch ich verweise auf Seite 54 des Geschäftsberichtes der Swisscom: "In der Schweiz bot das Unternehmen am Ende des letzten Jahres 15 199 Vollzeitstellen an, 278 weniger als im Vorjahr." So steht es im Geschäftsbericht.

Schliesslich noch zur Privatisierung des Elektrizitätsnetzes: Auch hier hinkt der Vergleich. Die FDP-Fraktion hat hier im Rat der Netzgesellschaft unter schweizerischem Recht zugestimmt, da bleibt das Eigentum bei den jetzigen Eignern, da wird nichts privatisiert.

Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie auch aufgrund dieser finanzpolitischen Überlegungen, Eintreten zu beschliessen. Wenn Sie dann diskutieren wollen, kann das Geschäft im Rahmen der Beratung nach dem Eintreten immer noch an den Bundesrat zurückgewiesen werden, und die offenen Fragen können behandelt werden.