Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2000-09-27
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-09-27
Wortprotokoll
Die Minderheit der Staatspolitischen Kommission stellt Ihnen den Antrag, auf dieses Geschäft nicht einzutreten und diesen Artikel nicht zu streichen.
Eine der vornehmsten Aufgaben unseres Staates ist es, dafür zu sorgen, dass der Friede unter den Religionen unseres Landes aufrechterhalten bleibt. Nach einer von der katholischen Kirche herbeigeführten Krise durch die Errichtung des Bistums Genf, die nur dadurch behoben werden konnte, dass man den Bischof des Landes verwies, entstand dieser Artikel in der Bundesverfassung. Er ist in Bezug auf die Errichtung römisch-katholischer Bistümer nie zum Zuge gekommen. Man fand immer eine einvernehmliche Lösung und musste nicht mit einer Polizeinorm eingreifen.
Ich weise darauf hin, dass immerhin aufgrund dieses Artikels das christkatholische Bistum gesamtschweizerisch errichtet wurde. Herr Janiak, so ganz stimmt es nicht, dass er nie eine Rolle gespielt hat.
Meine Herren von der Kommission, die jüngsten Abklärungen der Universität Freiburg haben ergeben, dass dieser Artikel keineswegs völkerrechtswidrig ist. In diesem Sinne bestreite ich den Inhalt dieses Votums. Völkerrechtswidrig ist es nicht, die nötigen Sorgfaltsregeln zu erstellen, um den Religionsfrieden zu erhalten.
Ebenso wenig verletzt es die Rechtsgleichheit, besitzt doch die römisch-katholische Kirche nicht nur die kirchlichen und religiösen Rechte, sondern - dies scheint mir ein ganz wesentliches Kriterium zu sein - durch die Anerkennung des Vatikanstaates als Staat und des Papstes als dessen weltliches Oberhaupt auch Rechte in völkerrechtlichem und staatsrechtlichem Sinn. Sie würde mit der Aufhebung von Artikel 72 Absatz 3 doppelte Rechte in unserem Land geniessen. Keinem ausländischen Staat gestehen wir das Recht zu, aus Eigeninitiative Botschaften, Gesandtschaften und Konsulate nach eigenem Gutdünken und ohne Zustimmung der Schweiz zu errichten.
Es ist nicht so, dass wir a priori die Aufhebung dieses Bistumsartikels ablehnen; es wäre Sache der katholischen Kirche, die Voraussetzungen hierzu zu schaffen. Wir wehren uns aber gegen eine isolierte Streichung. Vorgängig sind allenfalls offene Bistumsfragen durch Konkordate mit dem Heiligen Stuhl zu klären und zu bereinigen. Oder die römisch-katholische Kirche soll gegenüber den Kantonen und ihren kantonalen kirchlichen Organisationen die Zusicherung abgeben, dass sie nur mit deren Zustimmung Veränderungen in den Bistümern vornehmen wird und dass sie diese Zusicherung auch einhält - anders als bei den nur wenige Jahre zurückliegenden Vorgängen in Chur, die ich aber nicht zu kommentieren habe, denn das ist eine innere Angelegenheit der römisch-katholischen Kirche. Immerhin ist festzustellen, dass nicht zuletzt aufgrund dieses Artikels ein Bistum ausserhalb der Schweiz errichtet wurde; die Errichtung eines solchen Bistums in der Schweiz wäre wegen dieses Artikels auf ausserordentliche Schwierigkeiten gestossen. Diese Vorgänge, die sich in jüngster Zeit abgespielt haben, haben zumindest gewisse Fragen zum religiösen Frieden aufgeworfen. Die Anhörung in der Staatspolitischen Kommission ergab keinen Graben zwischen den Vertretern der römisch-katholischen und der reformierten Kirche, sondern bei der Anhörung traten ganz klar Differenzen innerhalb der römisch-katholischen Kirche in Bezug auf die Aufhebung dieses Artikels zutage.
Ich muss dem französischsprachigen Kommissionsreferenten sagen, dass der damalige Ständeratspräsident die Behandlung dieses Artikels im Rahmen der neuen Bundesverfassung mit Stichentscheid herausgekippt hat, mit der folgenden Begründung: "Angesichts des Umstandes, dass es zu vermeiden gilt, die Nachführung der Bundesverfassung mit einer solch brisanten Frage zu belasten, gebe ich meine Stimme der Minderheit." Man war sich im Ständerat und auch in den Kommissionen bei der Beratung der neuen Verfassung durchaus bewusst, welche Diskussionen mit der Aufhebung dieses Bistumsartikels provoziert werden können.
Man hat deshalb im Rahmen der Verfassungsrevision darauf verzichtet.
Das sind die Überlegungen, die die Minderheit der Kommission dazu führen, Sie darum zu bitten, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Ich bin überzeugt davon, dass eine Diskussion in dieser Frage eher Wunden aufreissen wird, als dass sie das Prestige einer Kirche wieder herstellt.