Bezzola Duri · Nationalrat · 2006-05-10
Bezzola Duri · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-05-10
Wortprotokoll
Worum geht es bei dieser parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion? Die Initiative will, dass ein Moratorium für Armee-Einsätze im Ausland erlassen wird. Das Moratorium soll ab dem Zeitpunkt der Annahme für mindestens zehn Jahre gelten. Vorbehalten bleibt die Beteiligung an Blauhelm- bzw. Blaumützeneinsätzen im Rahmen der Uno oder der OSZE sowie an Einsätzen im Rahmen der humanitären Minenräumung.
Ihre vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen aus folgenden Gründen, der Initiative keine Folge zu geben: Militärische Friedensförderung ist einer der drei Armee-Aufträge, die unter anderem im Sipol-Bericht 2002, im Militärgesetz und im Armeeleitbild verankert sind. Sie ist damit ein zentraler Teil der Sicherheitspolitik. Wenn diese Sicherheitspolitik verändert werden soll, ist eine grundlegende Diskussion nötig, sie kann nicht via parlamentarische Initiative übers Knie gebrochen werden.
Bundesrat und Parlament sind fähig, über Armee-Einsätze im Ausland ohne massive Einschränkungen zu entscheiden. Sie haben in den vergangenen drei Jahren politische Sensibilität bewiesen: beispielsweise das vorsichtige Engagement in der militärischen Friedensförderung in Afghanistan und die Ablehnung eines entsprechenden Engagements in Irak. Die Schweiz gibt für die zivile Friedensförderung derzeit bei weitem mehr finanzielle Mittel aus als für die militärische Friedensförderung. Die von den Initianten geforderte Prioritätensetzung ist damit de facto bereits Tatsache.
Gemäss Initiativtext würde anscheinend auch die Unterstützung humanitärer Hilfeleistungen durch die Armee im Ausland, wie zum Beispiel in Sumatra von Januar bis März 2005, versagt werden. Ein solches Moratorium wäre absurd. Gerade in der militärischen Friedensförderung sind die Beiträge der Schweiz im Vergleich zu den Beiträgen ähnlicher europäischer Nationen sehr bescheiden. Wenn der Initiative Folge gegeben würde, würde die Schweiz Gefahr laufen, als sicherheitspolitische Trittbrettfahrerin wahrgenommen zu werden. Dies würde die Beziehungen zu unseren sicherheitspolitischen Partnern in Europa schwer belasten.
Die Frage, ob andere Staaten, die Nato und die Uno zunehmend auch ohne Mandat der Uno militärische Friedensförderung leisten, ist für den Entscheid zur Teilnahme der Schweiz nicht von Bedeutung. Die Schweiz kann nur dann teilnehmen, wenn ein Uno-Mandat vorliegt. Sie ist in einem gewissen Sinn auch dazu angehalten, Beiträge zu leisten, damit die Krisen dort bewältigt werden können, wo sie stattfinden, damit die Folgen für die Schweiz nicht unmittelbar in unserem Land ihren Niederschlag finden. Ich erinnere beispielsweise an Flüchtlinge aus dem Balkan.
Die Schweiz hat ein vitales Interesse an sicherheitspolitischer Stabilität in ihrem Interessensraum. Im Alleingang kann sie jedoch nur sehr beschränkt stabilisierend wirken; sie ist daher speziell im sicherheitspolitischen Bereich Nutzniesserin von Stabilisierungsbemühungen anderer Nationen und internationaler Organisationen. Im Gegenzug erwarten diese Nationen und Organisationen zu Recht, dass die Schweiz im Sinne der Verantwortungs- und Risikoübernahme auch ihren Beitrag zur Stabilität des gemeinsamen Interessensraumes leistet. Dabei ist keine Nischenpolitik erwünscht. Gute Leistungen in einem spezifischen Bereich, z. B. in der humanitären Hilfe oder in der Entwicklungszusammenarbeit, entlassen die Schweiz nicht automatisch aus der Mitverantwortung in anderen Bereichen, z. B. in der Sicherheitspolitik oder in der militärischen Friedensförderung.
Die Armee profitiert auch von aus Einsätzen gewonnenen Erfahrungen zur eigenen Weiterentwicklung. Die Beteiligung der Armee an Friedensoperationen bringt unserer Armee, die den Wandel von einer Ausbildungs- zu einer Einsatzarmee vollziehen will, wichtiges Know-how.
Die Schweiz macht zurzeit nichts anderes, als was die Motion fordert. Sie beteiligt sich nur an friedensfördernden Einsätzen mit Uno- oder OSZE-Mandat. Die Schweiz hat sich militärisch an keinen Massnahmen gegen Terrorismus beteiligt. Die militärische Friedensförderung mit dem von den USA und ihren Alliierten geführten Irak-Krieg zu verquicken [PAGE 667] und sie generell der Verletzung des Menschen- und Völkerrechtes bezichtigen zu wollen ist eine unredliche Fehlkonstruktion.
Die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben; der Entscheid fiel mit 22 zu 3 Stimmen.