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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-03-06

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-06

Wortprotokoll

Das Anliegen der Motion ist ja von niemandem bestritten worden, auch vom Bundesrat nicht. Der Grund, warum wir hier etwas hellhörig auf diese Problematik reagieren, liegt darin, dass sich das öffentliche Beschaffungsrecht derzeit in Revision befindet. Wie es so ist - wir haben es vorhin mit dem Biersteuergesetz erlebt -, lösen solche Revisionen natürlich immer Ideen aus. Dann versuchen alle, ihre Anliegen am richtigen Ort und zur richtigen Zeit einzubringen. Deshalb waren wir etwas in Sorge, dass ein berechtigtes Anliegen andere, auch berechtigte Anliegen nach sich ziehen könnte und dass diese dann zu Vergabekriterien werden und letztlich Fesseln für das Beschaffungswesen bilden. Die Bereiche wurden genannt: Es sind die Geschlechter, es ist die Frage der Behinderten, es ist die Frage der Sprachen, es sind die Lehrlinge - alles berechtigte Anliegen, die, wenn man sie kumulativ in ein solches Beschaffungswesen hineinpackt, das zentrale Anliegen der Leistung etwas infrage stellen könnten; das war unser Bedenken.

Zu bedenken ist auch, wie man dann ausländische und inländische Anbieter behandeln soll. In einigen Ländern gibt es solche Vorschriften, in anderen nicht. Sie sehen, wir waren hier etwas unsicher. Wir sind auch nicht ganz sicher, ob es nicht Branchen gibt, die von ihrer Natur her eben wenige Lehrlinge haben, und ob es nicht allenfalls KMU gibt, die dann gegenüber Grossunternehmen benachteiligt sind, weil sie es sich gar nicht leisten können. All diese Dinge haben uns etwas hellhörig gemacht.

Wenn Sie die Motion annehmen, denke ich, würde der Bundesrat wahrscheinlich versuchen, sie in folgender Art umzusetzen: Er würde in dieses neue Gesetz eine Vorschrift hineinschreiben, die wie folgt lauten könnte - ich sage das im Konjunktiv, ich sage es auch, weil bei allem Bemühen der Verwaltung natürlich letztlich der Bundesrat die politische Verantwortung tragen muss; der Amtsdirektor stellt einen Antrag, aber das geht dann zum Bundesrat -, der Bundesrat könnte also vielleicht etwa sagen: "Bei Vorliegen gleichwertiger Angebote kann die Beschaffungsstelle bei Firmen mit Sitz und Niederlassung in der Schweiz das Angebot jenes Unternehmens berücksichtigen, das seiner gesamtwirtschaftlichen Verantwortung nachkommt, namentlich durch die Ausbildung vom Lehrlingen." Das wäre eine mögliche Formulierung, die wir in dieses Gesetz hineinbringen könnten, wenn Sie uns per Motion damit beauftragen. Ich glaube, zu einer solchen oder ähnlichen Formulierung können wir stehen, weil sie dann sinngemäss wahrscheinlich das verwirklicht, was mit der Motion verbunden sein könnte. Das ist auch der Grund, weshalb wir nicht von Anfang an einfach gesagt haben: Ja, das ist kein Problem, das Anliegen ist berechtigt, die Motion wird erfüllt.

Ich wollte einfach die verfeinerten Überlegungen, die wir angestellt haben, hier vor Ihnen etwas ausbreiten und möchte [PAGE 14] es jetzt Ihnen überlassen, ob Sie die Motion annehmen. Wenn ja, haben Sie gehört, auf welche Weise wir sie Ihnen in Form des Gesetzes beantragen würden.