Baader Caspar · Nationalrat · 2000-09-27
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-09-27
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion ist in der Frage der Aufhebung des Bistumsartikels gespalten. Daher werde ich zuerst die Meinung der klaren Fraktionsmehrheit vortragen - und Herr Scherer Marcel anschliessend die Position der Fraktionsminderheit.
Die Mehrheit unserer Fraktion beantragt Ihnen, den Minderheitsantrag Weyeneth zu unterstützen und auf die Vorlage nicht einzutreten, d. h., den Bistumsartikel beizubehalten. Hauptgrund ist, dass die Mehrheit der SVP-Fraktion den Religionsfrieden in diesem Land nicht aufs Spiel setzen will.
Die vielen Zuschriften und Stellungnahmen, die wir alle in den letzten Tagen zu diesem Thema erhalten haben, müssen uns aufhorchen lassen. Namhafte Katholiken, aber auch die Römisch-katholische Zentralkonferenz der Schweiz, quasi die Basis der katholischen Kirche, sowie der Schweizerische Evangelische Kirchenbund und die Christkatholische Kirche wehren sich gegen die beabsichtigte ersatzlose Aufhebung des Bistumsartikels.
Da die Aufhebung eine Verfassungsänderung bedingt und damit zwingend eine Volksabstimmung nötig ist, wird nach Meinung der Mehrheit unserer Fraktion der religiöse Friede in diesem Land einer argen Zerreissprobe ausgesetzt werden.
Der Zeitpunkt für die Aufhebung des Bistumsartikels ist nach unserer Meinung denkbar ungünstig. Die langjährigen Querelen um das Bistum Chur, die Frage der Errichtung eines Bistums Zürich, vor allem aber auch das Anfang September dieses Jahres in Rom vorgestellte Dokument "Dominus Jesus" - eine Brüskierung der ökumenischen Bewegung - wären ein willkommener Nährboden für emotionsgeladene, unschöne Diskussionen während des Abstimmungskampfes. Dies war ja letztlich auch der Grund, weshalb dieses Thema bei der Revision der Bundesverfassung ausgeklammert worden ist.
Die Mehrheit unserer Fraktion ist aber auch der Auffassung, dass der Bistumsartikel nicht direkt in einem Konnex zur Religionsfreiheit steht, obschon in den letzten Jahren immer wieder versucht wurde, diesen herzustellen. In Tat und Wahrheit ist der Bistumsartikel vielmehr Ausfluss der Tatsache, dass die katholische Kirche im Gegensatz zu den übrigen Landeskirchen einen speziellen völkerrechtlichen Status und damit mit ihrer diplomatischen Vertretung Sonderrechte geniesst. Die Geschehnisse im Bistum Chur zeigten uns, dass die Frage der Bistumseinteilung eng mit der Frage der Bischofswahl verknüpft ist, d. h., dass die Bischöfe ohne Mitentscheidung der Ortskirche gewählt werden können, solange nicht für alle Bistümer völkerrechtliche Konkordate mit dem Apostolischen Stuhl bestehen. Dies widerspricht der [PAGE 1037] demokratischen Kultur in diesem Land und letztlich auch dem Recht auf Selbstbestimmung.
Im Übrigen hat die Mehrheit unserer Fraktion auch zur Kenntnis genommen, dass gemäss einer Studie des Instituts für Kirchen- und Staatskirchenrecht der Universität Freiburg der Bistumsartikel nicht gegen Völker- und Staatsrecht verstösst, wie in der Botschaft behauptet wird. Der Artikel muss im Lichte des Völkerrechtes lediglich als Polizeinorm ausgelegt werden. Es besteht daher auch aus diesem Grunde keine Notwendigkeit, den Bistumsartikel aufzuheben.
Zur Frage eines neuen Religionsartikels: Hier ist die SVP-Fraktion praktisch einstimmig der Auffassung, dass auf die Schaffung eines speziellen Artikels verzichtet werden soll und dieser keine Dringlichkeit hat. Daher sind wir sowohl gegen den Rückweisungsantrag Studer Heiner als auch gegen die ständerätliche Motion. Wir sind der Meinung - wie übrigens die SPK des Nationalrates und der Bundesrat -, dass die Erarbeitung eines Religionsartikels zu grossen Problemen führen würde.
Für die Mehrheit unserer Fraktion steht der Religionsfriede in unserem Land im Zentrum. Daher beantrage ich Ihnen namens der Fraktionsmehrheit, erstens auf die Vorlage nicht einzutreten, zweitens den Rückweisungsantrag Studer Heiner abzulehnen und drittens die Motion des Ständerates nicht zu überweisen.