Slongo Marianne · Ständerat · 2006-03-07
Slongo Marianne · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-07
Wortprotokoll
Wir haben uns bekanntlich am 20. September 2005 im Ständerat bereits mit dieser Teilrevision des KVG auseinander gesetzt. Die neue Spitalfinanzierung ist eine der zentralsten Reformen im Gesundheitswesen, die zu massiven Einsparungen führen könnte. Wir wissen es: Unsere Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hatte damals dem Ständerat nach langen Vorarbeiten einstimmig ein neues, ganzheitliches Modell für die kostenbewusste Spitalfinanzierung vorgeschlagen. Unser Rat hat in der vergangenen Herbstsession, also vor rund einem halben Jahr, mit 36 zu 1 Stimmen nach dreieinhalbstündiger Diskussion das Geschäft an die Kommission zurückgewiesen.
Mit Überzeugung habe ich im Herbst 2005 für die Detailberatung und gegen die Rückweisung gestimmt. Dies aus folgenden Gründen: Das Modell der Spitalfinanzierung, welches uns die Kommission unterbreitet hatte, geht in die gute Richtung und bringt endlich jenen Systemwechsel, den wir schon lange fordern. Es soll nämlich nicht mehr zwischen Kosten im stationären und im ambulanten Bereich unterschieden werden. Da mit der heutigen Praxis für die Leistungserbringer dieser Unterschied nur noch Theorie aus dem KVG ist, muss diese unterschiedliche Handhabung endlich eliminiert werden.
Die Gesamtbetrachtung der Kosten stand im Vordergrund des Modells zur Spitalfinanzierung. Dazu wurde ein Schlüssel definiert, der für die Zukunft die Kostenaufteilung zwischen den Kantonen und den Krankenkassen regelt. Der Beitrag der Kantone könnte in Kantonen mit unterdurchschnittlichem Prämienniveau tiefer festgesetzt werden. Neu war damals auch - und heute haben Sie das wieder -, dass bei den Spitälern die Leistungen über Fallpauschalen abgegolten werden und nicht mehr die Kosten bezahlt werden sollen.
Mit diesen Eckwerten hatte die Kommission in der Spitalfinanzierung mehr Transparenz geschaffen und falsche Kostenanreize abgeschafft. Die Kommission hatte damals einen Systemwechsel vorgeschlagen, der es endlich erlaubt hätte, die Kosten zu beziffern. Solange wir nämlich nicht wissen, wie hoch die Kosten sind, können wir diese auch nicht steuern. Für mich waren das richtige Weichenstellungen.
Einerseits versuche ich, den SGK-Mehrheitsbeschluss, uns einen konsensfähigeren "Entwurf bis" vorzulegen, zu verstehen. Andererseits befürchte ich, dass dieses "Minireförmchen" die grossen und jahrelangen Probleme im KVG leider nicht lösen wird. Im Gegenteil: Ich habe Angst, dass diejenigen Kantone, in welchen tiefere Prämiensätze wegen der bewussten Nichtinanspruchnahme von stationären Behandlungen gelten, bestraft werden. Ausserdem erachte ich es als falsch und gleichzeitig als verpasste Chance, den wichtigen ambulanten Spitalbereich auszuklammern.
Die Zeit für echte Reformen drängt. Auch diesen Herbst werden die Prämien wieder steigen; die Bevölkerung wird noch tiefer in die Tasche greifen müssen. Konkret habe ich beispielsweise festgestellt, dass ein junger Mann von 30 Jahren im Kanton Zürich rund das Doppelte an monatlichen Prämien bezahlen muss, als er dies im Kanton Nidwalden für die gleichen Versicherungsleistungen tun müsste. Das neue Modell der Spitalfinanzierung war für mich effektiv ein Hoffnungsschimmer am Horizont. Aufgrund des Drucks einiger Kantonsregierungen wurde dieses Geschäft nochmals an die Kommission zurückgewiesen. Für mich war diese Warteschlaufe nicht notwendig, denn die Stossrichtung war richtig und wichtig. Ich bedaure deshalb, dass der heute vorliegende Vorschlag nur noch den stationären Spitalaufenthalt regeln will. Damit lösen wir aus meiner Sicht die Probleme nur teilweise und sicher nicht längerfristig.
Bestärkt werde ich durch die Kurzinformation von H+, dem Verband der Spitäler der Schweiz. Dort lese ich: "Der Antrag der SGK-SR vom 30. August 2005 ist der fortschrittlichste Vorschlag seit Einführung des KVG. Der Ständerat sollte an den Anträgen festhalten, wenn nicht realpolitische Hindernisse entgegenstehen."
Ich spreche mich klar für den Antrag der Kommission vom letzten Jahr aus und unterstütze aus diesen Gründen die Minderheit Stähelin.