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Fetz Anita · Ständerat · 2006-03-07

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-07

Wortprotokoll

Obwohl ich nicht Mitglied der Kommission für Rechtsfragen bin, erlaube ich mir, Ihnen für Ihren Entscheid zu diesem Gesetz ein paar grundsätzliche Gedanken mitzugeben. Ich möchte betonen, dass für mich Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen und um diese herum wichtig und nicht bestritten sind. Ich will nämlich, genauso wie Herr Pfisterer, Fussball sehen, wenn ich im Stadion bin, und nicht Rauchpetarden und Schlägereien. Ich will ruhig sein, wenn meine Gottenkinder in der Muttenzer Kurve sind und den Match des FCB verfolgen wollen. Sie sollen verschont werden von Gewalttätigkeiten, die dort - manchmal, muss man sagen - leider auch vorkommen. In diesem Sinne bin ich also sehr dafür, dass man Massnahmen ergreift.

Bedenken habe ich aber an zwei Orten: Nachdem ich Ihrer Diskussion über die Verfassungsmässigkeit zugehört habe - sie war für mich interessant -, erlauben Sie mir als Nichtjuristin einen auch ein bisschen theoretischen Hinweis. Ich meine auch, bei den Massnahmen, die in den Artikeln 24a bis 24e genannt werden, werden individuelle Freiheitsrechte zum Teil zumindest tangiert - ich sage: zumindest tangiert. Dennoch frage ich mich, ob es nicht ehrlicher wäre, die einzelnen Mittel, die einzelnen Massnahmen, zu hinterfragen, als hier eine allgemeine Verfassungsmässigkeitsdebatte zu führen. Ich habe z. B. nichts gegen eine nationale Datenbank für Hooligans, denn man kann die Daten nur dann einigermassen überprüfen, wenn man sie auch national verbunden sammelt. Die Hooligans sind eben nicht nur an den Matchs in ihrem Kanton, sondern sie gehen überall hin. Ich setze aber z. B. ein Fragezeichen, wenn es darum geht, ob man - einfach als Präventionsmassnahme - 15-Jährige tatsächlich zwei Tage einbuchten kann, ohne dass eine echte Überprüfung stattgefunden hat. In diesem Sinne möchte ich Sie darum bitten, dann in der Detailberatung die einzelnen Massnahmen anzuschauen und neben ihrer generellen Beurteilung zu überprüfen, ob sie tatsächlich verfassungsmässig sind.

Ein anderer Punkt, der für mich mindestens so wichtig ist: Mir scheint, in diesem Gesetz fehlt die Balance zwischen Repression und Prävention. Natürlich sind das alles präventive Massnahmen, die hier vorgeschlagen werden, aber präventiv im Sinne der Polizeiarbeit. Aber wir wissen aus der internationalen Hooliganszene, dass es damit nicht getan ist. Die Schweiz ist nicht das erste Land, das sich mit Hooligans befassen muss; Kollege Epiney hat darauf hingewiesen. In England hat man schon sehr lange Erfahrungen damit, und unter anderem weiss man, dass es mit einseitigen polizeilichen Massnahmen nicht getan ist, sondern die Jugendlichen müssen auch mit Präventionsmassnahmen wie Fanprojekten in die Arbeit gegen die Gewalt im Stadion und um das Stadion einbezogen werden.

Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen - ich werde dann in der Detailberatung darauf zurückkommen -, dass Sie einen neuen Artikel aufnehmen. Der Antrag wird Ihnen noch ausgeteilt werden. In diesem Antrag wird auch gesagt, dass der Bundesrat Fanprojekte und Fanbeauftragte unterstützen kann, und es können auch innovative Fanprojekte vom Bundesrat finanziell unterstützt werden. Natürlich weiss ich, dass das hauptsächlich Aufgabe der kommunalen Behörden und der Sportverbände ist. Aber auch hier kann der Bund unterstützend eingreifen.

Was mir auch ganz wichtig scheint und in diesem Gesetz vollkommen fehlt, ist, dass man auch die Sportvereine in die Verantwortung nimmt. Ich meine, es ist sehr einfach, viele Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit Fussballclubs oder Eishockeyclubs - in diesem Bereich findet ja das vor allem statt - zu verhindern. Die Vereine tun heute einiges dafür, aber ich finde, sie sollten auch wirklich in die Verantwortung einbezogen werden, und sie sollten auch mit Massnahmen belegt werden können, wenn sie zu wenig unternehmen, um ihre Fans beim Friedlichsein, wie ich es mal nennen möchte, zu unterstützen.

Ich kann mir vorstellen, dass man, wenn das ein gewisses Ausmass annimmt, statt nur die Hooligans zu bestrafen, auch Massnahmen wie Geisterspiele ergreift. Wir kennen das aus den internationalen Reglementen. Dagegen können Sie auch sagen: Ja, das sollen die Sportclubs alleine unter sich vereinbaren. Das ist alles okay. Aber hier, meine ich, kann man genauso wie im repressiven Bereich der Meinung sein, das sollte national koordiniert sein, und der Bundesrat sollte seine Unterstützung geben.

In diesem Sinne: Ich werde dieses Gesetz dann unterstützen, wenn es auch Präventionsmassnahmen im echten Sinn von Prävention beinhaltet - in Form von Fanprojekten, in Form von Fanbeauftragten und in Form des Einbezugs der Verantwortlichen in den Sportclubs.

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