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Wicki Franz · Ständerat · 2006-03-07

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-07

Wortprotokoll

Ich möchte mich zum Rückweisungsantrag Pfisterer Thomas äussern. Als Präsident der Kommission für Rechtsfragen danke ich Herrn Pfisterer für die Blumen, die er unserer Kommission spendiert hat.

Mit der verfassungsrechtlichen Frage haben wir uns sehr intensiv auseinander gesetzt. Wir haben ja die Unterlagen, die Botschaft und die Diskussion im Nationalrat gehabt. Auch der Spezialist des Bundesamtes für Justiz, der Verfassungsrechtler, hat unsere Fragen beantwortet. Zweifel bestehen, das ist ganz klar. Die Zweifel bestehen!

Aber wir haben Artikel 57 der Bundesverfassung über die Sicherheit. Absatz 1 lautet: "Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung." In Absatz 2 steht: "Sie koordinieren ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit." Das ist ein Grundsatz der Bundesverfassung. Die Frage, ob Artikel 57 nun im Einzelnen in Bezug auf diese Massnahmen, die hier nun vorgeschlagen werden, genügt und ausreichend ist, bleibt offen. Der Bundesrat hat es sich aber auch nicht leicht gemacht. Er hat eine Vernehmlassung bei den Kantonen durchgeführt. Wir stellen fest, dass der Grossteil der Kantone der Auffassung ist: Jawohl, der Bund soll etwas tun! Die Verfassungsmässigkeit wurde nicht angezweifelt.

Es ist klar: Auch wenn alle Kantone sagen würden, die Verfassungsmässigkeit sei gegeben, heisst das an sich noch nicht, dass die Verfassungsmässigkeit tatsächlich auch gegeben ist. Denn auch eine Zustimmung aller Kantone könnte eine Verfassungswidrigkeit nicht heilen. Aber in dieser besonderen Situation scheint mir der Weg, den hier der Bundesrat eingeschlagen hat, der richtige zu sein. Das ist auch die Auffassung unserer Kommission. Deshalb gibt es eine Befristung - ich gehe jetzt nicht weiter darauf ein, Herr Bürgi hat das gesagt.

Der Rückweisungsantrag Pfisterer bringt aber in dieser ganzen Problematik der Verfassungsmässigkeit nichts. Wenn Herr Pfisterer der Ansicht ist, dass bei einigen Massnahmen die Verfassungsmässigkeit nicht gegeben ist, dann muss er die Streichung dieser Massnahmen beantragen. Dann müssen Sie hier im Rat entscheiden, ob Sie diese Massnahmen wollen oder nicht. Eine Rückweisung an die Kommission, um weitere Abklärungen vorzunehmen, bringt nichts. Die Abklärungen haben wir gemacht.

Deshalb beantrage ich Ihnen, den Rückweisungsantrag Pfisterer Thomas abzulehnen.