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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-03-08

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

Eine letzte Bemerkung: Hier beantragen wir, dass Absatz 1 umzuformulieren ist; Sie haben das auf der Fahne. Weshalb? Nach Auslaufen der Sonderakkreditierung hat das EDI im Jahr 2005 eine reguläre Akkreditierung der 48 Programme der Human- und Zahnmedizin vorgenommen, die mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel abgeschlossen werden. Durch die Auflagen des EDI und die Empfehlungen der internationalen Experten sind weitreichende inhaltliche und strukturelle Anpassungen eingeleitet worden. Bis zum 1. Juni 2007 müssen die Träger dem Departement Bericht erstatten. Weil dadurch die Aufsicht und die Steuerung der Weiterbildungsgänge in Human- und Zahnmedizin gewährleistet sind, ist es nicht zweckmässig, bereits zwei Jahre später wieder ein umfangreiches Prüfverfahren durchzuführen. Mit einer Frist von vier Jahren ab Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes gelangt auch in der Schweiz das international übliche Akkreditierungsintervall zur Anwendung. Weil nach dem Bericht ans EDI die Reform der Weiterbildung weiterlaufen kann, kann nach weiteren vier Jahren auf einem qualitativ hohen Niveau ein neues Akkreditierungsverfahren durchgeführt werden.

Ich bitte Sie, den Anträgen Ihrer Kommission zu folgen.

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