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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-03-08

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

Das gegenwärtig noch geltende Bundesgesetz stammt aus dem Jahre 1877. Im Verlaufe der Zeit wurde den jeweiligen Gegebenheiten in über 30 Verordnungen laufend Rechnung getragen. Der nun vorliegende Gesetzentwurf zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Berufsausübung der universitären Medizinalberufe ist das Ergebnis einer während zehn Jahren intensiv geführten Diskussion.

Das neue Gesetz soll im Sinne eines Rahmengesetzes für die Aus- und Weiterbildung sowie für die Voraussetzungen zur selbstständigen Berufsausübung erlassen werden. Neu sind dem Medizinalberufegesetz auch die Chiropraktorinnen und Chiropraktoren unterstellt. Die Vereinheitlichung wird auch von den Kantonen unterstützt. Sie sind bereit, bisher in ihrem Bereich liegende Kompetenzen abzugeben, weil die Mobilität der Medizinalpersonen und die Freizügigkeit es notwendig machen, auf nationaler Ebene einheitliche Regeln für die Berufsausübung zu definieren.

Mit dem Gesetzentwurf soll der rasanten Veränderung des Umfelds, in dem die Medizinalberufe heute ausgeübt werden, Rechnung getragen werden, und es sollen die [PAGE 78] notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Deswegen setzt sich das Gesetz auch mit allen Aspekten der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie mit der Ausübung der Berufe auseinander. Weiter soll eine gesamtschweizerische Definition der fachlichen und persönlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Berufsausübung geschaffen werden. Der Kommission ist es wichtig, festzustellen, dass die lange Dauer der Gesetzesentwicklung dazu geführt hat, dass die Vorgaben betreffend Inhalte, Lernziele und Lehrformen teilweise bereits umgesetzt worden sind beziehungsweise im Fall der Bologna-Entscheide demnächst realisiert werden. In den meisten Ausbildungsstätten sind entsprechend auch bereits Konzepte ausgearbeitet.

Die Kommission hat einstimmig Eintreten auf das Gesetzesprojekt beschlossen und bittet Sie, ebenfalls auf die Vorlage einzutreten.