Brändli Christoffel · Ständerat · 2006-03-08
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-08
Wortprotokoll
Doch noch zwei, drei Ausführungen zu diesem Konzept, das wir in der Kommission gewählt haben. Zur heutigen Situation: Heute gibt es Kantone, die zu wenige Spitäler mitfinanzieren. Das heisst, man muss dann über die OKP auch Verträge mit Privatspitälern abschliessen und zahlt teilweise weit über diese 40 Prozent, von denen wir jetzt sprechen. Wir lösen das Problem, indem wir sagen: Die Kantone sollen verpflichtet werden, eine Liste der Spitäler zu erstellen, welche die Versorgung sicherstellen. Gegenüber diesen Spitälern muss man Leistungen erbringen; und den anderen Spitälern, mit denen heute teilweise Verträge bestehen, darf man nur noch so viel bezahlen wie den Versorgungsspitälern. Die damit verbundenen Effekte hat Herr Schwaller vorhin dargelegt.
Jetzt muss man, wenn man diese Frage diskutiert, auch sehen: Das Gesundheitswesen Schweiz ist nicht nur da, um die Versorgung der einheimischen Bevölkerung sicherzustellen, sondern das Gesundheitswesen Schweiz ist auch ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor. Ich persönlich bin der Meinung, dass wir alles Interesse daran haben, wenn sich in der Schweiz ein Gesundheitsmarkt entwickelt, der auch international Leistungen anbietet. Wir können damit Wertschöpfung in unserem Land generieren, wir können damit in unserem Land Arbeitsplätze schaffen, wir können damit in unserem Land medizinische Qualität konzentrieren, von der dann auch die einheimische Bevölkerung profitiert. Wir sollten jetzt, wenn wir das KVG revidieren, keine Regelungen treffen, welche durch die Rahmenbedingungen die Entwicklung dieses Gesundheitsmarktes erschweren, sondern wir sollten Rahmenbedingungen schaffen, die diese Entwicklung eben nicht behindern. Es wird auch so sein, dass die Kantone mit qualitativ so hochstehenden Spitälern, die vielleicht ausserhalb der Liste sind, teilweise Einzelleistungsaufträge für gewisse Spezialitäten abschliessen. Und diese Flexibilität hier ist, glaube ich, auch im Interesse der Gesamtbevölkerung. Es wird so sein, Herr Kollege Schmid: Wenn man viele Verträge abschliesst, dann müssen die Kantone weniger in die Liste für die Restversorgung aufnehmen, müssen sogar weniger bezahlen als jetzt. Aber das ist eine theoretische Annahme. Im Endeffekt hat diese Bestimmung für die Kantone keine Konsequenzen.
Also, ich glaube, das Konzept, wie wir es jetzt entwickelt haben, ist ausgewogen, es ist vernünftig; und ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.