Schwaller Urs · Ständerat · 2006-03-08
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-08
Wortprotokoll
Mir scheint an und für sich die Ausgangslage klar zu sein. Nach meinem Verständnis und nach meiner Lesart - ich bin überzeugt, es ist nicht nur die meinige - bezahlt der Kanton nur, wenn die Behandlung in einem Spital erfolgt, welches auf der Liste des Kantons ist. Bei Spitälern, die nicht auf der Spitalliste sind, ob innerhalb oder ausserhalb des Kantons, hat der Kanton nur zu bezahlen, wenn eine Bewilligung für die Behandlung vorliegt oder wenn es sich um einen Notfall handelt. In allen übrigen Fällen hat er nichts zu bezahlen. Insofern scheint es mir klar zu sein; es ist auch das, was ich gestern Kollege Leuenberger gesagt habe.
Mir scheint, seine Präzisierung sei nicht notwendig. Die Ausgangslage ist klar, und man kann das nachher auch den Materialien entnehmen.