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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-03-09

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-09

Wortprotokoll

Wir stehen in der letzten Runde der Differenzbereinigung. Ihre Kommission beantragt Ihnen, dem Nationalrat zuzustimmen. Das bedingt einige Erläuterungen darüber, wie dieser Antrag auf Zustimmung möglich wurde.

Der Nationalrat hat erst am Montag dieser Woche entschieden; die Sitzung unserer KVF hat gestern stattgefunden, darum sind Sie auch so spät informiert worden - ich bitte Sie um Verständnis und Entschuldigung, wir haben den Zeitplan nicht beeinflussen können. Es geht um folgende Punkte: Artikel 50 betreffend den Gebührenanteil; Artikel 69a betreffend die Verbreitung anderer Programme, also das Kabelproblem; Artikel 94 und Artikel 103 betreffend die [PAGE 92] Aufsichtsfunktion der UBI; sowie Artikel 105 betreffend die Rechtsmittelordnung. Der Nationalrat hat mit relativ komfortablen Mehrheiten entschieden: bei Artikel 50 mit 141 zu 25 Stimmen, bei Artikel 69a mit 135 zu 39 Stimmen, bei den Artikeln 54, 67 und 67a diskussionslos und bei Artikel 105 ebenfalls diskussionslos. Knapp war im Nationalrat nur die Entscheidung betreffend die Rolle der UBI, der Unabhängigen Beschwerdeinstanz; dort lautete das Ergebnis 89 zu 79 Stimmen. Der Nationalrat hat im Sinne des Ständerates entschieden; somit ist dort praktisch nichts mehr beizufügen.

Wie ist dieses Ergebnis in unserer Kommission gewürdigt worden? Politische Entscheide müssen im Wesentlichen zwei Anforderungen genügen: Sie müssen sachlich stimmen und müssen konsensfähig sein. Ihre Kommission stand weitgehend unter dem Eindruck, dass unsere - wenn ich das sagen darf - sachlich guten Argumente im Nationalrat nicht gehört wurden und dass deshalb möglicherweise andere Argumente eine Rolle spielten, die teilweise nicht einmal ausgesprochen wurden. Nur so kann man sich diese Resultate erklären. Das Ergebnis war somit für die Kommission einigermassen klar; sie hat letztlich zugestimmt, wenn auch mit Ach und Weh, weil sie ihre Chancen in einer Einigungskonferenz als nicht besonders gut beurteilt hat. Das Ergebnis lautet wie gesagt in allen Fällen auf Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates, sodass keine Einigungskonferenz nötig ist.

Zur Kommissionsarbeit: Wir haben drei zusätzliche Auskünfte eingeholt, zunächst mündlich vom Finanzdepartement zur Subventionsproblematik bei Artikel 89a. Das EFD hat darauf verzichtet, in der Kommission zu erscheinen und seinen Standpunkt zu vertreten. Vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement haben wir eine Auskunft zur Rechtsmittelproblematik eingeholt; wir haben einen Vertreter des Bundesamtes für Justiz angehört. Schliesslich standen nach der Diskussion in der KVF-NR zwei Fragen im Vordergrund, die man nicht ohne weiteres beurteilen konnte, nämlich zur Rechtsmittelordnung und zur Rolle der UBI. Darum hat Ihre Kommission ein Kurzgutachten von Herrn Professor Rainer Schweizer von der Universität St. Gallen eingeholt. Ich möchte ihm auch an dieser Stelle für die rasche, kurzfristige und sehr wertvolle Unterstützung herzlich danken.

Damit komme ich in der Berichterstattung zu den einzelnen Punkten:

Artikel 50 betrifft den Splittinganteil für private Veranstalter. Sie erinnern sich: Der Ständerat hat sich letztmals in der Wintersession 2005 mit 32 zu 9 Stimmen für 3 bis 5 Prozent ausgesprochen. Der Nationalrat hat aber wiederum an seinen 4 Prozent festgehalten. Namentlich geht es um zwei Argumente: die Planungssicherheit, das ist das Erste; und das Zweite: die Abstimmung auf die tatsächlichen Bedürfnisse. Die Planungssicherheit - also das Bedürfnis zu wissen, wie viel Geld man dann für den Radio- oder Fernsehbetrieb auf längere Frist effektiv zur Verfügung hat -, dieses Argument hat der Bundesrat und haben auch wir bisher immer widerlegt. Man hat darauf hingewiesen, dass im Gesetz eine Grundlage für eine Verordnung geschaffen sei und diese Verordnung vorsehen werde, dass man pauschal mehrere Jahre - es wurde gestern gesagt fünf Jahre - eben feste Beträge erhalten soll, aber immerhin: nur in einer Verordnung und nur in der Verwaltungspraxis. Das ist tatsächlich ein Problem.

Das zweite Argument: die Abstimmung auf die tatsächlichen Bedürfnisse, Stichwort "Ausgabenautomatismus". Die Lösung des Nationalrates schliesst ein gewisses Risiko ein, dass man Geld ausgibt für Bedürfnisse, die gar nicht bestehen, dass man mehr Geld ausgibt, als nötig ist, und dass man Geld an falsche Adressaten gibt oder dass man Veränderungen in der Zukunft nicht erfassen kann. Wahrscheinlich kann man einen Teil dieser Probleme in der Verordnung lösen, sodass sie vielleicht doch nicht so gewichtig sind. Der andere Aspekt ist die Benachteiligung der Fernsehsender. Dafür besteht ein gewisses Risiko. Immerhin wurde medienpolitisch eingewendet, dass es an sich ohnehin kritisch sei, an private Medienunternehmen Gebührenerträge auszurichten, obwohl sie es vielleicht gar nicht nötig hätten.

Die Kommission hat zwei Beratungsrunden durchgeführt. Selbstverständlich hat sie Artikel 50 in einer ersten Runde beraten, und sie hat dort mit 5 zu 5 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten für Festhalten votiert. Dann sind wir die ganze Reihe der Differenzen durchgegangen, und am Schluss haben wir - das ist durchaus legitim, das ist ja das Wesen des Einigungsprozesses - ein Rückkommen auf die noch verbliebene einzige Differenz beschlossen. In der "Rückkommensrunde" haben wir abgestimmt über den Antrag auf Festhalten und einen alternativen Antrag, der auf dem Tisch lag, nämlich 4 Prozent beim Radio, aber 4 bis 5 Prozent beim Fernsehen, damit der Bundesrat dort eine Möglichkeit hat zu differenzieren. Aber auch dieser Antrag ist letztlich unterlegen.

Bei Artikel 50 Absatz 1 beantragt Ihnen die Kommission also Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates; das ist die längste Diskussion gewesen, die wir geführt haben.