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Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2000-09-27

Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-09-27

Wortprotokoll

Ich möchte gerne ein paar Aussagen von Herrn Fehr Hans ins richtige Licht rücken. Angefangen hat er damit, dass er von einer starken Minderheit spricht. Ich kenne die Muskelkraft dieser Minderheit nicht, ich kann sie nur quantitativ zum Ausdruck bringen. Ich möchte Ihnen noch einmal sagen, dass die Kommissionsmehrheit stark überwog. Wir haben mit 15 zu 7 Stimmen beschlossen, dem Rat zu beantragen, es sei der Initiative keine Folge zu geben, und bei der Motion des Ständerates (Loretan Willy) wurde mit 17 zu 3 Stimmen beschlossen, dem Rat zu empfehlen, sie nicht zu überweisen.

Zuerst noch einmal zur EMRK-Konformität: Herr Fehr, Sie müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass jede Einschliessung, sogar die Einschliessung in einem Fünf-Stern-Hotel, aber auch die Einschliessung in einer Baracke, als Freiheitsentzug im Sinne von Artikel 5 EMRK betrachtet wird. Wenn die Initiative die Einschliessung verlangt, um diese Personen aus der Öffentlichkeit fern zu halten, dann ist es eben ein Freiheitsentzug im Sinne von Artikel 5 EMRK, und dafür braucht es einen gesetzlichen Grund; dieser besteht für sicherheitspolizeiliche Bedürfnisse nicht. Es ist daher auch nicht möglich, Vereinbarkeit zwischen diesen Bestimmungen herzustellen.

Sie sagen ferner, Asylbewerber würden nicht darunter fallen, weil diese eine Aufenthaltsbewilligung hätten. Ich weiss nicht, wie Sie auf diese Idee kommen. Asylbewerber haben zwar keine endgültige, aber sie haben eine provisorische Aufenthaltsbewilligung, und die Initiative besagt gerade, dass Leute mit einer provisorischen Aufenthaltsbewilligung auch in Sammelunterkünfte eingeschlossen werden sollen.

Schliesslich noch ein Wort zu den so genannten Missetätern: Die Begriffe wechseln von Mal zu Mal. Bisher waren es die Renitenten, heute haben Sie von Missetätern gesprochen. Das ist auch eines der Probleme: Diese Begriffe sind völlig unbestimmt, und darum können sie auch nicht rechtlich gefasst werden. Sie sprechen heute von ein paar Dutzend solcher Personen. Wenn man aber davon ausgeht, dass jede Ruhestörung als Renitenz oder als Missetat betrachtet wird, dann kommt man auf ganz andere Zahlen. Und das ist ein weiteres Problem: Die Begriffe sind so unbestimmt, dass sie der Willkür in der Anwendung Tür und Tor öffnen, sodass wir auch aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit auf keinen Fall zu solchen Anliegen Ja sagen können.

Noch etwas: Wenn Sie heute von einem paar Dutzend Leuten sprechen, dann haben Sie wahrscheinlich Recht. Es gibt sie. Aber für diese Leute gibt es andere Möglichkeiten. Ich habe vorhin erwähnt, dass im Kanton Zürich für Personen, die in Aufnahmezentren in disziplinarischer Hinsicht Schwierigkeiten machten, ein separates Zentrum gegründet wurde, in dem die Leute für ein paar Wochen unter einem härteren Regime gehalten wurden. Wenn sie zur Einsicht gelangten, konnten sie wieder ins Aufnahmezentrum zurückkehren. Ich denke, dass mit solchen Massnahmen den Problemen sehr viel besser, sehr viel wirksamer und auch viel billiger beigekommen werden kann als mit der Schaffung einer neuen Kategorie von Gefängnissen oder eben Internierungslagern.

Es ist nicht unsere Aufgabe als Gesetzgeber, Zeichen zu setzen; solche Zeichen verlangt vielleicht die Bevölkerung. Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es, Normen zu setzen, die mit der Verfassung und mit den internationalen Verträgen und Verpflichtungen, die wir eingegangen sind, in Übereinstimmung stehen. Bei den Bestimmungen der EMRK handelt es sich um zwingende völkerrechtliche Verpflichtungen; unsere Normen müssen mit ihnen in Einklang stehen und dürfen sie nicht verletzen. Die Anliegen, die heute zur Abstimmung stehen, verletzen diese Bestimmungen des Völkerrechtes.

Ich bitte Sie, hier wirklich kühlen Kopf zu bewahren und entsprechend zu entscheiden.