Schwaller Urs · Ständerat · 2006-03-13
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-13
Wortprotokoll
Wir bitten Sie, hier auf die Fassung des Nationalrates einzuschwenken, und zwar mit folgender Begründung: Auch anerkannte Familienausgleichskassen, die nicht von AHV-Ausgleichskassen geführt werden, sollen ihre Tätigkeit uneingeschränkt fortführen können. Mit der Fassung des Ständerates aus der ersten Lesung würde man die anerkannten zwischenberuflichen Familienausgleichskassen faktisch aus dem Markt drängen, da sie gemäss Absatz 2 die Geschäftsführung nicht mehr wahrnehmen dürften. Mit der Fassung des Nationalrates, auf welche wir einschwenken wollen, wird den berechtigten Anliegen der AHV-Ausgleichskassen Rechnung getragen, wird doch in Buchstabe c ausdrücklich festgehalten, dass die von den AHV-Ausgleichskassen geführten Familienausgleichskassen als Durchführungsorgane anerkannt sind. Da sich der Nationalrat im Übrigen der vom Ständerat in erster Lesung beschlossenen Streichung von Artikel 15 angeschlossen hat, fallen auch sämtliche Mindestvorgaben bezüglich der Grösse der Kassen in Sachen angeschlossene Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weg.