Widmer Hans · Nationalrat · 2006-06-06
Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-06
Wortprotokoll
Die WBK hat am 30. März 2006 die Botschaft zu einem Investitionsbeitrag an das Verkehrshaus der Schweiz (VHS) im Beisein von Bundesrat Couchepin beraten. Diese Botschaft enthält ein Bundesgesetz über die Ausrichtung eines Investitionsbeitrages an das Verkehrshaus der Schweiz, das dem fakultativen Referendum untersteht. Die Botschaft umfasst auch einen Bundesbeschluss betreffend einen Verpflichtungskredit für einen Investitionsbeitrag an das Verkehrshaus der Schweiz in den Jahren 2008-2011 in der Höhe von 10 Millionen Franken. Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum; er sieht jährliche Zahlungsraten von 2,5 Millionen Franken vor.
Bei der Beratung wurde in den meisten Voten Zustimmung zur Botschaft signalisiert. Verschiedentlich wurde darauf hingewiesen, dass das VHS mit seinen 450 000 Besuchern pro Jahr das meistbesuchte Museum der Schweiz ist - ein Museum von nationaler Bedeutung, mit identitätsstiftendem Effekt, dessen wirtschaftliche Relevanz für die Standortregion beachtlich ist. Auch wurde die Tatsache gewürdigt, dass der Eigenfinanzierungsgrad mit beinahe 90 Prozent erstaunlich hoch ist. Die Erschliessung verschiedener Finanzierungsquellen der öffentlichen Hand - Gemeinde, Kanton und Bund -, aber auch der Privatwirtschaft wurde positiv gewertet. Man zeigte auch Verständnis für das im Jahre 2004 eingereichte Investitionsbegehren des VHS, weil diese Institution schon vor Jahren wegen verschiedener ungünstiger Rahmenbedingungen in eine schwierige Finanzlage geraten ist. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang etwa der Rückzug der Regiebetriebe des Bundes aus der Finanzierung sowie der Rückgang des Tourismus in den Neunzigerjahren vor dem Hintergrund einer mehrjährig ungünstigen Wirtschaftslage. Aufgrund der angespannten Finanzlage wurde leider nur minimal in die Infrastruktur investiert, Unterhaltsarbeiten wurden aufgeschoben, was heute die Unterhalts-, Energie- und Betriebskosten erhöht.
Daran, dass sich der Bund mit einem Investitionskredit von 10 Millionen Franken an der Finanzierung der baulichen Erneuerung des VHS zusammen mit Stadt und Kanton Luzern sowie mit Privaten beteiligen soll, zweifelte in der Kommission niemand. Das durch den Investitionskredit mitzufinanzierende Bauprojekt umfasst den Abbruch der Gebäude der ersten Baugeneration aus dem Jahre 1959, die Erstellung eines neuen Eingangsbereichs sowie den Bau einer neuen Ausstellungshalle. Niemand stellte dieses Vorhaben als wichtiges Element einer nachhaltigen Weiterentwicklung des VHS infrage, genauso wenig, wie daran gezweifelt wurde, dass der Investitionsbeitrag von 10 Millionen Franken zum 50. Geburtstag dieser Institution ausgerichtet werden soll. Auch das Vorhaben, die Summe in vier Tranchen à je 2,5 Millionen Franken in den Jahren 2008-2011 auszubezahlen, wurde nicht kritisiert.
Umstritten war dagegen die Absicht des Bundesrates, die für den Investitionsbeitrag notwendigen 10 Millionen Franken durch Einsparungen im Budget des Bundesamtes für Kultur zu kompensieren. Ein solches Vorgehen könne andere bedeutsame Kulturprojekte und allenfalls die heute bestehende Subventionspraxis gefährden. Auch wollte man genauer wissen, welche Projekte von dieser Kompensationsstrategie allenfalls betroffen wären. Eine Konkretisierung der Kompensation im Einzelnen, so war die Antwort des Bundesrates, könne erst mit der Finanzplanung für die Periode 2008-2011 bekannt gegeben werden. Ferner wurde die Vermischung von Geldern moniert, nämlich die Vermischung von Geldern, welche für die Investition reserviert sind, und solchen, welche für die Betriebskosten vorgesehen sind. Eine solche Vermischung führe zu einer unklaren Ausgangslage. Es wäre im Übrigen - das war ein Vorschlag - durchaus möglich, nur einen Teil der Investitionskosten, nicht aber den ganzen Betrag kompensieren zu lassen. Gegen solche Überlegungen wurde verschiedentlich mit dem Hinweis auf die Schuldenbremse argumentiert. Auch wurde der Spardruck auf das Budget des BAK relativiert durch den Hinweis darauf, dass es sich um einen Betrag in der Grössenordnung von ungefähr 6 Prozent dieses Budgets handeln würde.
Nach gewalteter Diskussion wurde das Bundesgesetz über die Ausrichtung eines Investitionsbeitrages an das Verkehrshaus der Schweiz einstimmig angenommen, und die Abstimmung über den Bundesbeschluss betreffend einen Verpflichtungskredit für einen Investitionsbeitrag an das Verkehrshaus der Schweiz in den Jahren 2008-2011 ergab folgendes Resultat: 18 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, beiden Vorlagen zuzustimmen.