Lexipedia

Pfister Gerhard · Nationalrat · 2006-06-06

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-06

Wortprotokoll

Sie sehen es auf den beiden Fahnen, dass die Kommissionsmehrheit dem Ständerat in praktisch allen Punkten gefolgt ist. Wir sind Zweitrat; auch das könnte zur Meinung führen, dass diese beiden Vorlagen ziemlich unbestritten passieren werden. Ich kann mich auch des Eindrucks nicht ganz erwehren, dass der zeitliche Druck, der seitens des Bundesrates angeführt wurde, etwas als Ausrede diente, um die staatspolitisch relevanten Fragen nicht stellen zu müssen.

Die CVP-Fraktion ist dennoch für Eintreten auf beide Vorlagen und wird bei den Bestimmungen, zu denen es Minderheitsanträge gibt, die Anträge der Kommissionsmehrheit unterstützen. Es ist unbestritten, dass beide Vorlagen nötig sind. Die bisherige AHV-Nummer kommt an die Grenzen ihrer Kapazität, weil sie aus personenspezifischen Daten abgeleitet wird. Die zentrale Neuerung der Vorlage, die Einführung einer sogenannten "nichtsprechenden" Nummer, wird von der CVP-Fraktion denn auch unterstützt; es handelt sich um Artikel 50c. Wenn wir aber von einer "nichtsprechenden" Nummer reden, sollten wir nicht erwarten, dass damit den berechtigten Anliegen des Datenschutzes so weit Rechnung getragen wird, dass diese neue Nummer einer vollständig anonymisierten Nummer gleichkommt. Es handelt sich bei dieser Vorlage um eine Art Paradox, das in der Kommission zu ausführlichen Diskussionen Anlass gab. Man könnte etwas vereinfacht sagen, dass es um folgendes Dilemma geht: Auf der einen Seite erhöht man mit den Artikeln 51d und 51e die Möglichkeit, diese Nummer zu verwenden, und aufgrund der dadurch erhöhten gemeinsamen Schnittmenge riskiert man wiederum, dass sie lesbarer wird, einfacher zuzuordnen ist.

Die grundsätzliche Frage, die sich uns stellte, war denn auch, inwieweit Artikel 50e zu einem gläsernen Bürger führen kann - eine Entwicklung, die von keiner Fraktion gewünscht würde. Der Datenschutzbeauftragte, den die Kommission - im Gegensatz zur vorberatenden ständerätlichen Kommission - zum Hearing einlud, drückte gerade in diesem Bereich seine Besorgnis aus. Das BSV versicherte, dass keine Ausweitung beabsichtigt sei. Artikel 50e Absatz 1 gibt aber nur dann die Möglichkeit dazu, wenn das Parlament die gesetzliche Grundlage dafür schaffen will. Konkret ist keine Ausweitung ohne Parlamentsentscheid möglich. Der erste vorgesehene Anwendungsfall ist das Registerharmonisierungsgesetz, das wir ebenfalls beraten. Das ist aus der Sicht der CVP-Fraktion genügend.

Die CVP begrüsst die Einführung der neuen AHV-Versichertennummer ausdrücklich. Sie begrüsst auch, dass die bisherige Verbreitung der Nummer nun gesetzlich eingeschränkt wird. Trotzdem möchten wir darauf hinweisen, dass Artikel 50e Möglichkeiten gibt, die anonymisierte und auf den Sozialversicherungsbereich beschränkte Verwendung wieder zu erweitern, was den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger zuwiderlaufen könnte. Letztendlich liegt das dann aber in der staatspolitischen Verantwortung des Parlamentes.

Auch beim Registerharmonisierungsgesetz wird die CVP-Fraktion für Eintreten stimmen. Sie begrüsst die Absicht, die Harmonisierung der Register in Kantonen und Gemeinden zu regeln und die Personenregister des Bundes für die nächste Volkszählung nutzbar zu machen. In diesem Zusammenhang ist es auch sinnvoll, die Sozialversicherungsnummer, die die AHV-Nummer ablösen wird, in die vom Registerharmonisierungsgesetz bezeichneten Register als eindeutigen, "nichtsprechenden" Identifikator einzuführen. Aber Harmonisierung - das ist wichtig - heisst nicht Verknüpfung. Das ist aus der Sicht unserer Fraktion ein entscheidender Punkt. [PAGE 726] Gerade eine Verknüpfung der Register, wie in der Kommission anhand des Österreicher Modells diskutiert, würde dazu führen, dass zum Schutz der Persönlichkeit ein aufwendiges System der Datenverschlüsselung installiert werden müsste.

Die Kantone waren übrigens für die Einführung dieses Gesetzes, waren aber zunächst kritisch, was die Finanzierung betrifft. Der übliche Verteilungsschlüssel führt zu Kosten von 15,8 Millionen Franken für den Bund und von 33,3 Millionen für die Kantone. Der Ständerat lud die Kantone ausdrücklich ein, eine andere Kostenaufteilung zu beantragen und zu begründen, worauf diese aber verzichteten. Es gilt dabei zu beachten, dass die Botschaft des Bundesrates davon ausgeht, dass ab 2011 jährlich ein nachweisbarer Nutzen von 1,3 Millionen Franken für den Bund und von 6,8 Millionen für die Kantone zu erwarten ist. Ab Seite 478 der Botschaft können Sie das nachlesen. Ich persönlich bin skeptisch, ob man das so genau beziffern kann, ob sich diese Effizienzgewinne tatsächlich so beziffern lassen. Wenn zum Beispiel geschrieben wird - auf Seite 480 der Botschaft -, dass allein durch rasche und sichere Identifikation in den Veranlagungsverfahren im Steuerwesen gesamtschweizerisch Einsparungen von 800 000 Franken möglich sein sollen, dann ist damit mehr Hoffnung als rechnerische Sicherheit ausgedrückt.

Die CVP-Fraktion wird diesen beiden Vorlagen zustimmen, legt aber Wert darauf, dass einerseits die Freiheit der Bürger nicht zu sehr vom statistischen Interesse des Staates eingeschränkt wird und dass man sich andererseits zwar Effizienzgewinne ohne Gefährdung des Datenschutzes versprechen kann, aber auf Einsparungen finanzieller Art nicht allzu sehr hoffen sollte.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf beide Vorlagen einzutreten und den Anträgen der Kommission zuzustimmen.