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Fluri Kurt · Nationalrat · 2006-06-06

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-06

Wortprotokoll

Ich bitte Sie ebenfalls, die Einzelanträge abzulehnen.

Zum Antrag Schelbert zu Artikel 50d muss ich sagen, dass es gesetzestechnisch unnötig ist, hier das Wort "nur" einzufügen. Mit der Definition der Stellen und Institutionen sind alle anderen nicht mehr befugt. Bei Artikel 50e bitten wir Sie ebenfalls, die Modifikation nicht vorzunehmen. Wir sind der Auffassung, dass - das sehen Sie, wenn Sie in der Fahne blättern, auf den Seiten 9ff. - die Verwendung der AHV-Versichertennummern in all diesen Aufgabenbereichen durchaus gerechtfertigt ist, im UVG, BVG, KVG usw. Überall dort müssten separate Nummern eingeführt werden. Wenn man gemäss Antrag Schelbert Absatz 3 streichen würde, dann entfiele auch die kantonale Verwendbarkeit.

Zum Antrag Wäfler möchte ich mich nur ganz kurz wiederholen: Damit entfiele auch die Einschränkung der Kommission. Die Konsequenzen wären ähnlich fatal wie beim Antrag Schelbert. In den verschiedenen Aufgabenbereichen müssten parallel verschiedene Nummern geführt werden.

Beim Antrag Schwander schliesslich kann ich auf das verweisen, was meine welsche Kollegin gesagt hat. Es ist etwas paradox: Einerseits verlangt man einen stärkeren Datenschutz, andererseits würde mit der Gutheissung des Antrages Schwander der heutige, ungesicherte Zustand fortgeführt, die Beschränkung auf definierte Stellen und Bereiche entfiele. Eine Komplizierung wäre die Konsequenz, wenn in all den Aufgabenbereichen, in denen vorgesehen ist, die AHV-Versichertennummer verwenden zu können, dies nicht mehr getan werden könnte, sondern eigene Nummern eingesetzt werden müssten.

Ich bitte Sie also, alle drei Anträge abzulehnen.