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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-09-27

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-09-27

Wortprotokoll

Der Motionär und die Unterzeichner der Motion wollen offenbar, dass die Stabilisierung des Ausländerbestandes in der Schweiz auf Gesetzesstufe festgeschrieben wird. Die Zahl der in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer kann aber nur über restriktive Zulassungsbedingungen für erstmals einreisende Ausländerinnen und Ausländer gesteuert werden.

Ich gehe mit dem Motionär und den Unterzeichnern der Motion insofern einig, als ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung anzustreben ist. Dieses ausländerpolitische Ziel ist nicht neu und vom Bundesrat schon in den Achtzigerjahren festgelegt worden. Das, Frau Simoneschi, ist auch der Sinn, den der Bundesrat in dieser Motion sieht, und es ist der Grund, weshalb der Bundesrat mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden ist.

Dieses Ziel des Bundesrates ist nach wie vor gültig und wurde auch im Entwurf des neuen Bundesgesetzes für Ausländerinnen und Ausländer, im neuen Ausländergesetz, verankert.

Ich möchte noch ein Wort zum Familiennachzug sagen und mich den Worten von Frau Garbani anschliessen. Es kann nicht das Ziel des Bundesrates sein - das ersehen Sie auch aus dem neuen Ausländergesetz -, dass man beim Familiennachzug restriktiv sein will. Die Erfahrung zeigt, dass sämtliche Integrationsbestrebungen erfolgreich sind und die Integration viel besser gewährleistet werden kann, wenn Ausländerinnen und Ausländer, die in unser Land kommen und bei uns arbeiten, ihre Familien mitnehmen können. Insofern soll keine Einschränkung beim Familiennachzug erfolgen, sondern sollen restriktive Zulassungsbestimmungen bei der Zulassung von ausländischen Arbeitskräften in unser Land gelten.

Bei der Beurteilung dieses ausgewogenen Verhältnisses ist eine Gesamtschau anzustreben, und es sind dabei sowohl gesellschaftliche, bevölkerungspolitische, wirtschaftliche, kulturelle wie auch umweltbezogene Elemente mit zu berücksichtigen.

Das ausgewogene Verhältnis lässt sich am besten am Grad der gelebten und wahrgenommenen Integration der Ausländerinnen und Ausländer in unserem Land beurteilen. Nach Auffassung des Bundesrates wäre ein ausgewogenes Verhältnis deshalb dann nicht mehr gegeben, wenn Integrationsfähigkeit, Integrationsbereitschaft und auch Integrationsmöglichkeiten bei der ausländischen Bevölkerung nicht mehr vorhanden wären oder von den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich infrage gestellt würden.

Das angestrebte ausgewogene Verhältnis, Frau Simoneschi, ist deshalb qualitativ zu betrachten und keine Frage von Quoten. Dies hat sich auch ganz deutlich anlässlich der Volksabstimmung über die 18-Prozent-Initiative gezeigt.

Im Sinne meiner Ausführungen und mit Blick auf die künftige Vorlage zu einem griffigen Ausländergesetz ist aber der Bundesrat bereit, die vorliegende Motion als Postulat entgegenzunehmen.