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Wasserfallen Kurt · Nationalrat · 2006-06-07

Wasserfallen Kurt · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-07

Wortprotokoll

Gegenwärtig ist die SGK-NR an der neuen Überarbeitung des Betäubungsmittelgesetzes. Wie bekannt, geht es um die Revision, aber ohne Einbezug der Frage der Cannabis-Legalisierung oder des Beibehaltens des Verbotes. Das ist für einmal gut, denn die Hanf-Initiative steht ja noch zur Abstimmung an. Meine Motion ist daher im Juni 2004, nach der Beerdigung der Revision des Betäubungsmittelgesetzes im Nationalrat, gerade zur richtigen Zeit eingereicht worden. Ich weiss jetzt natürlich nicht, wie meine Argumente in der SGK aufgenommen worden sind. Der Bundesrat jedenfalls lehnt die Motion aus mir unerklärlichen Gründen, mit einer unerklärlichen Begründung und wahrscheinlich auch aus einem gewissen Unwissen heraus, ab.

Dass der Bundesrat durch seine Fachspezialisten nicht genügend informiert wird, muss angenommen werden. Zu belegen ist dies bei der Hanffrage. Neuerdings geben sich die sogenannten Fachleute erstaunt, dass der THC-Gehalt des Cannabis heute so hoch ist - über 20 Prozent. Das ist allerdings seit mehr als zehn Jahren bekannt und steht im Cannabis-Bericht 1999 der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen mit Sekretariat im Bundesamt für Gesundheit, auf Seite 23. Das negiert man im BAG seit Jahren, und der Bundesrat wurde offensichtlich nie richtig aufgeklärt. Immerhin: Der Bundesrat lehnt die Hanf-Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Das ist zum ersten Mal ein Lichtblick. Ich muss daher davon ausgehen, dass der Bundesrat auch bezüglich der anderen Drogen nicht richtig bzw. einseitig informiert ist. Es ist deshalb bei dieser erneuten Revision des Betäubungsmittelgesetzes unabdingbar, dass sich der Bundesrat endlich einen umfassenden Überblick verschafft und sich nicht nur auf von ihm eingesetzte Personen verlässt. Es gibt seit Jahren mehr als genügend warnende Stimmen. Sie wurden nur nie richtig zur Kenntnis genommen, was dann letztlich auch zum Absturz der Revision des Betäubungsmittelgesetzes im Jahre 2004 führte.

Durch die Annahme meiner Motion kann dies nun erreicht werden. Es sollen, kurz zusammengefasst, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse herangezogen werden - ich setze voraus: ohne Scheuklappen, umfassend und aus allen Ecken des Spektrums. Es soll die Prävention echt wirksam gemacht werden. Alibi-Präventionsübungen nützen da nichts. Die BAG-Antiraucherkampagne für Jugendliche lässt grüssen. Die Strafen müssen angepasst - sprich erhöht - werden. Die Vier-Säulen-Politik soll gelten, aber klar mit der Stossrichtung der wirklichen Schadenminderung und dem Ziel der Drogenfreiheit. Ich stelle fest, dass die Heroinabgabe die Süchtigen nur chronifiziert, aber nicht aus der Sucht bringt. Letztlich ist dies eine Langzeit- anstatt einer Zwischenlösung, und dies muss sich ändern. Das internationale Umfeld muss mit einbezogen werden, schweizerische Eigenläufe sind schädlich.

Eigentlich entspricht meine Motion den Zielen des Bundesrates. Nur hat der Bundesrat seine eigenen Ziele bei der Formulierung seiner Massnahmen bis heute stets aus den Augen verloren. Mit dem dauernden Laisser-faire und einer nicht tolerierbaren laschen Haltung wurde nichts erreicht. Wir haben heute nach wie vor sehr viele Drogenabhängige. Zu viele sind in Substitutionsprogrammen, die Therapiestellen mit Ausstiegsziel kämpfen ums Überleben, und der Drogenrausch nimmt weiter zu. So hoffe ich, Herr Bundesrat Couchepin, hier endlich eine Wende erreichen zu können.

Meine Motion lässt genügend Spielraum für gute Lösungen, und ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.