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Vischer Daniel · Nationalrat · 2006-06-08

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-06-08

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, der Fassung der Mehrheit zu folgen. Das Bundesgericht sprach ja immer von Überlastung. Überlastung meinte, mit dem damaligen und jetzigen Personalbestand könnten die Aufgaben nicht mehr bewältigt werden, die dem Bundesgericht zukommen. Nun hat man mit einer ausgiebigen Reform der Gerichtsordnung in Bezug auf das Bundesgericht gewisse Reformschritte eingeleitet, die zu einer Entlastung führen könnten, aber nicht führen müssen.

Übrigens ist das Bundesgericht vielleicht auch ein bisschen Opfer seiner eigenen Zahlenvorgaben. Es war wahrscheinlich nicht gerade das Geschickteste, dass man bei dieser Reform immer gleich die Richterstellen angab, die gestrichen werden könnten. Fakt ist: Im Zentrum steht eine zügige Justiz, eine Verfahrensbeschleunigung.

Im Zusammenhang mit dem Verbandsbeschwerderecht habe ich einen Vorstoss eingereicht, der zeitliche Verfahrensvorgaben vorsieht. Der Bundesrat will das nicht, und ich weiss, dass die Gerichte das auch nicht wollen. Und das Parlament jammert lieber über Verbandsbeschwerden, anstatt dass es hier zügige Vorgaben machen würde. Wer aber zeitliche Beschleunigung verlangt, braucht auch eine gehörige Zahl an Richtern, welche diese Beschleunigung bewältigen können; darin liegt meiner Ansicht nach die ganze Crux der heutigen Auseinandersetzung.

Ich denke, die neue Ordnung wird sich einspielen müssen. Es wird sich zeigen, wo Entlastungen vorkommen - es wird sie geben -, und es wird sich zeigen, ob in einzelnen Bereichen nicht zusätzliche Belastungen Einkehr finden werden. Dazu nur ein Detail: Wir haben jetzt zwar das ganze Auslieferungsverfahren dem Bundesstrafgericht in Bellinzona zugeteilt, aber das Bundesgericht hat immer noch einen Teil der zweitinstanzlichen Kompetenz behalten.

Mit der Einheitsbeschwerde haben wir ein neues Beschwerdesystem, ein relativ differenziertes System. Es wird sich zeigen, ob dieses Beschwerdesystem tatsächlich zu jener Entlastung führt, was vom Bundesgericht selbst moniert worden ist. Es könnte nämlich der gegenteilige Effekt eintreten, indem durch diese Einheitsbeschwerde der Gesamtaufwand der richterlichen Prüfung gar nicht abnimmt. Hinzu kommt, dass wir ein Gericht der Richterinnen und der Richter und nicht ein Gerichtsschreibergericht wollen. Wir wollen, dass die Richterinnen und Richter vorab in wichtigen Fällen selbst ihre Urteile entwerfen und formulieren, dass aus ihrer Feder oder ihrer Tastatur die höchstrichterliche Rechtsprechung fliesst.

Der Ständerat hat eine Zahlenakrobatik veranstaltet, die zwar in sich schlüssig erscheinen mag, die aber keine echte Grundlage eines politischen Entscheides sein kann. Wir sind beim Bundesgericht nicht mit einer Firma konfrontiert, bei der gewissermassen auf die Kommastelle genau die Stellen festgelegt werden. Vielmehr haben wir mit einem gewissen politischen Ermessen zu entscheiden, ob die Zahl, die das Bundesgericht selbst vorgibt, als übertrieben angesehen wird oder ob wir der Meinung sind, dass diese Zahl für die Gesamtbewältigung der auf das Gericht zukommenden Aufgaben gerechtfertigt ist. Vorerst, glaube ich, hat das Bundesgericht Recht, wenn es davon ausgeht, dass diese Anzahl nötig sei. Es kann sein, dass wir in drei, vier Jahren zu anderen Schlussfolgerungen gelangen müssen, aber nun einen brüsken Schritt abwärts zu tun wäre nicht nur nicht sachgerecht, es wäre auch eine unnötige und der Gewaltenteilung nicht sehr zuträgliche Konfrontation mit dem Bundesgericht, die letztlich niemandem nützen, aber dem Ansehen des Bundesgerichtes schaden würde.

Seien Sie der Mehrheit zugeneigt, stimmen Sie mit ihr. Ich denke, für einmal hat die Mehrheit vernünftige Gründe für ihren Antrag.