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Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2006-06-08

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-08

Wortprotokoll

Die knappe Mehrheit der CVP-Fraktion ist für die Lösung des Ständerates mit 38 Richtern, eine starke Minderheit ist für 41 Richter.

Wir haben kürzlich eine Justizreform beschlossen, mit dem Ziel, das Bundesgericht zu entlasten und zwei neue Bundesgerichte in Bellinzona und St. Gallen zu schaffen. Es wurde dabei davon ausgegangen, dass die Mehrkosten für diese neuen Gerichte mindestens teilweise durch die Entlastung des Bundesgerichtes kompensiert werden müssen. Herr Bundesrat Blocher hat ja vorhin auch darauf hingewiesen. Ich erinnere daran, dass wir als entlastende Massnahmen für die Bundesgerichte in Lausanne und Luzern die Streitwertgrenze erhöht, den Direktzugang geändert, die Einheitsbeschwerde eingeführt haben usw.

Wenn wir mit der Justizreform Massnahmen zur Entlastung des Bundesgerichtes beschlossen haben, dann ist es jetzt nur konsequent, wenn wir die Zahl der Richter gegenüber dem Status quo senken. Sonst sind wir nicht glaubwürdig. Der Ständerat hat in seinen Beratungen mit Zahlen belegt, warum 38 die richtige Zahl ist. Er hat die Belastungen des Bundesgerichtes ganz exakt geprüft: Anzahl Fälle in einer bestimmten Zeitspanne. Er hat das mit einer recht komplizierten Formel quantifiziert, hat die zu erwartenden Entlastungen abgezogen und ist zum klaren Schluss gekommen, dass der heutige hohe Qualitätsstand des Bundesgerichtes mit 38 Richtern gewahrt werden kann. Er kommt also auf eine höhere Zahl als der Bundesrat, aber auf eine tiefere als das Bundesgericht selber und als die Mehrheit unserer Kommission für Rechtsfragen. Dieser Schritt des Ständerates ist absolut nachvollziehbar und sehr überzeugend.

Zudem hat unser heutiger Entscheid eine wichtige Signalwirkung. Die Richter arbeiten heute vermehrt in Richtergruppen, bestehend aus einem Richter und drei Gerichtsschreibern. Das macht Sinn und entspricht eher einem modernen Richterbild. Es muss nicht alles der Richter selber machen. Er hat die strategische Führung zu übernehmen und soll sich von Detailarbeit durch Gerichtsschreiber entlasten. Die "NZZ" vom 30. Mai 2006 fragt in diesem Zusammenhang: "Sollen sich die vom Parlament gewählten Magistraten auf die Führung von Mitarbeitern und strategische Weichenstellungen in der Rechtsprechung konzentrieren, oder sollen sie zurück ans Fliessband und dort zu einem Salär von weit über 300 000 Franken im Jahr Einzelfälle beurteilen?" Wenn wir uns für 41 Richter entscheiden, ist das ein falsches strategisches Signal. Wir würden uns Richtung antiquiertes Richterbild bewegen. Wenn wir uns aber für 38 Richter aussprechen, gehen wir einen Schritt Richtung erste Variante, und das wäre ein wichtiges Signal zu einem modernen Richterbild.

Also folgen wir mit der Minderheit I (Huber) dem Ständerat!