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Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2006-06-08

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-08

Wortprotokoll

Die vorliegende Verordnung betrifft einmal eine Grundsatzfrage und dann zwei konkrete Punkte.

Zur Grundsatzfrage: Es geht um das Verhältnis der drei staatlichen Gewalten zueinander und ganz besonders um das Verhältnis zwischen der Legislative und der richterlichen Gewalt. In einem Rechtsstaat mit Gewaltenteilung ist die Balance zwischen den Gewalten äusserst wichtig, und die Unabhängigkeit der Justiz ist zentral. Diesen Grundsätzen haben der Ständerat mit seiner Vorlage und der Bundesrat mit seiner Stellungnahme zu wenig Rechnung getragen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ist sozusagen auf den Pfad der Tugend zurückgekehrt. Es ist vielleicht populär, wenn Bundesrat und Parlament gegenüber dem Bundesgericht den starken Mann spielen wollen und das Bundesgericht mit Controlling usw. unter Druck setzen. Aber staatspolitisch ist das ein Spiel mit dem Feuer.

Zum ersten konkreten Thema, zur Zahl der Richter: Darüber wird in der Detailberatung sicher noch gesprochen. Hier nur so viel: Der Ständerat will mit seitenweisen mathematischen Zahlenspielereien gegen den Willen und gegen die Argumente des Bundesgerichtes die richtige Zahl sozusagen mathematisch festlegen: 38. Der Bundesrat - oder der Justizminister - gibt grobschlächtig noch eins drauf und sagt: 36 sind genug. Beides ist nicht zielführend. Die SP-Fraktion wird mit der Mehrheit der Kommission und dem Bundesgericht für 41 Richterinnen und Richter stimmen.

Das zweite konkrete Thema ist das vom Ständerat vorgeschlagene Controlling. Der Ständerat schlägt eine detaillierte Controllingbestimmung vor, mit einer Pflicht des Bundesgerichtes zur Berichterstattung an eine Parlamentskommission. Ich nehme nur zwei Beispiele aus dem Controllingkatalog. Das Bundesgericht muss Auskunft geben über "die Anzahl Dossiers, welche von den einzelnen ordentlichen und nebenamtlichen Richterinnen und Richtern bearbeitet und mitbearbeitet werden", oder über "die Zeit, welche die Richterinnen und Richter für die Bearbeitung eines Dossiers aufwenden". Das ist nicht die Art, wie Staatsgewalten miteinander umgehen. Das funktioniert vielleicht in einem privaten Konzern, aber sicher nicht hier. Stellen Sie sich nur mal kurz vor, wir Nationalrätinnen und Nationalräte würden von einer anderen Staatsgewalt zu einer derartigen Berichterstattung gezwungen; wir müssten rapportieren, mit welchem Aufwand jede und jeder von uns zu welchem Ergebnis gelangt. Wir würden uns vermutlich bedanken. Das sieht auch das Bundesgericht so; das ist auch für das Bundesgericht so nicht annehmbar.

Deshalb bitte ich Sie, der unbestrittenen Korrektur der Kommission für Rechtsfragen in diesem Punkt zuzustimmen. Die SP-Fraktion ist für Eintreten und stimmt durchwegs mit der Mehrheit der Kommission. Ich bitte Sie, ein Gleiches zu tun.