Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2006-06-08
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-08
Wortprotokoll
Ich vertrete hier den Antrag der Minderheit II und möchte Ihnen beliebt machen, die Anzahl der Richterinnen und Richter auf 36 festzusetzen.
Wir haben aufgrund der geänderten Bundesverfassung eine Totalrevision unseres Justizsystems vorgenommen; neue Gerichte erster Instanz auf Bundesstufe und ein neues Bundesgerichtsgesetz wurden geschaffen. Die ganze Übung hatte unter anderem ein grosses Ziel, das war die Entlastung des so überlasteten Bundesgerichtes. Zahlreiche Argumente, Massnahmen gingen und gehen in diese Richtung: z. B. der Wegfall der Anklagekammer, deren Aufgaben dem Bundesstrafgericht übertragen worden sind, die Übertragung des ganzen Bereiches der Rechtshilfe auf das Bundesstrafgericht, die Minderbelastungen im Bereich des Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes, die Erhöhung der Streitwertgrenzen. Ein weiteres Beispiel ist die Einschränkung der Kognitionsbefugnisse auf der obersten Stufe, die nicht mehr über Sachverhalte befinden soll, sondern nur noch Rechtsfragen zu beurteilen haben wird.
Man hat dann in sorgfältiger Art Saldoberechnungen angestellt und gesagt: So viel sind neue Aufgaben, anderes kommt weniger vor. Der Ständerat, der das wie der Bundesrat sehr sorgfältig gemacht hat, kam auf einen Bedarf von 36,27 Bundesrichterstellen und der Bundesrat auf 35,32 beziehungsweise nach Berücksichtigung der Reduktion des Einsatzes der nebenamtlichen Bundesrichter auf 36,02. Das sind alles Annahmen und Schätzungen. Natürlich muss man die Präzision bis auf die zweite Kommastelle als aleatorisch betrachten. Aber es sind zahlreiche Faktoren, die das ganze Gefüge jetzt verändern. Wir sind in einer Phase der Umstellung, einer Einführung. [PAGE 782]
Ich darf in Erinnerung rufen, dass die Gesetzesrevision, die Gesamtrevision dieses Systems, unter dem Vorzeichen stand, dass zusätzliche Kosten nur in äusserst limitiertem Rahmen geschaffen werden dürfen. Es ist unbestreitbar, dass die beiden neuen Gerichte beträchtliche Mehrkosten verursachen.
Wir stehen am Neubeginn, und da sollten wir nicht zu hoch einsteigen. Ich möchte Sie bitten, sich realistisch vorzustellen, ob ein Organismus der vorliegenden Dimension jemals zugestehen könnte, dass die Zahl der Richter zu hoch angesetzt sei und dass einige Stellen nicht mehr besetzt werden müssten. Wenn wir nicht gewillt sind, den Neustart mit einer reduzierten Richterzahl zu machen, so wäre dies das ausdrückliche Eingeständnis, dass wir unsere gesetzgeberische Arbeit hundsmiserabel erledigt hätten, indem wir einem der Hauptziele, nämlich der Bekämpfung der Überlastung des Bundesgerichtes, keineswegs gerecht geworden wären.
Die neue Situation ist nicht so dramatisch, wie sie jetzt von verschiedenen Rednern dargestellt worden ist. Natürlich wird der Bundesgerichtspräsident nie dafür plädieren, weniger Leute unter seine Fittiche zu nehmen, und es gibt andere Interessen, die auch dafür sprechen, dass die Zahl oben bleibt. Geben Sie dem Gericht die Gelegenheit, zu beweisen, dass es in der Lage ist, die neue Situation zu meistern, auch mit einer Anzahl Richter, die in der Nähe des unteren gesetzlichen Rahmens liegt. Sollte sich nach Abschluss der Übergangsphase ergeben, dass das Bundesgericht seinen Aufgaben mit der leicht geringeren Anzahl Richter nicht gerecht werden kann, so steht der Weg einer Änderung der vorliegenden parlamentarischen Verordnung jederzeit offen. Wir sollten aber den Spielraum nicht bereits am Anfang der Übergangsphase zu weit öffnen. Nach menschlichem Ermessen ist kaum davon auszugehen, dass sich das Bundesgericht anstrengen würde, zu beweisen, dass es seine Aufgaben auch mit einer tieferen Richterzahl zu erfüllen vermag.
Ich bitte Sie abschliessend im Sinne des vorsichtigen Hausvaters, den Rahmen der Berechnung des Bundesrates als Ausgangslage festzusetzen. Nach oben können Sie jederzeit nachbessern, wenn die Notwendigkeit besteht. Eine künftige Korrektur nach unten ist jedoch absolut illusorisch.