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preparatory:AB 65891

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-08

Wortprotokoll

Die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes, wie sie hier vorliegt, ist eine unerhörte Zumutung für das Bundespersonal, konkret: für 36 000 Frauen und Männer, die im Dienste unserer Bürger und Bürgerinnen beim Bund angestellt sind. Der Bund war einmal ein guter Arbeitgeber, doch der heute existierende Bundesrat hat als Arbeitgeber längst keine Vorbildfunktion mehr. Mit den Entlastungsprogrammen, mit der Aufgabenverzichtplanung, mit der Verwaltungsreform, mit dem Aufgabenportfolio des Bundes - und wie all die Abbaumassnahmen sonst noch heissen - wird der Bund zum grössten Arbeitsplatzvernichter und Lohndrücker in der Schweiz. Mit der Publica-Revision verlangt der Bundesrat jetzt von seinen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen auch noch, dass sie länger arbeiten, dass sie massiv mehr Beiträge bezahlen und dass sie dafür auch noch Rentenkürzungen ernten sollen - und dies bei einer Ausgangslage, in der sich die Bundespensionskasse Publica in einer stabilen Finanzlage präsentiert und gesund ist, wie wir das auch eingangs von den Kommissionssprechern gehört haben.

Die Arbeitnehmenden beim Bund sollen zahlreiche Privilegien geniessen. Dieser Mythos wird immer wieder neu aufgebaut, obwohl die Realität und Vergleichsstudien das Gegenteil beweisen. Punkto Lohn, Anstellungsbedingungen, Laufbahn und Karrieremöglichkeiten sind die Bundesangestellten nicht besser gestellt als andere Arbeitnehmende in diesem Land.

Absolut vernichtend fällt hingegen das Urteil einer vom Bund in Auftrag gegebenen Marktvergleichsstudie zur Publica aus. Sie kommt nämlich zum Schluss, dass die Altersleistungen tiefer sind als bei Vergleichsfirmen. Die Marktvergleichsstudie kommt zum Schluss, dass die Risikoleistungen bei Invalidität und Tod zum Teil weit unterdurchschnittlich sind, vor allem bei älteren Arbeitnehmenden. Sie kommt zum Schluss, dass die Gesamtbeiträge höher sind als bei anderen Pensionskassen, dass insbesondere die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen deutlich höher sind und dass vor allem über 50-Jährige markant höhere Beiträge bezahlen müssen. Sie kommt zum Schluss, dass der Arbeitgeber Bund im Vergleich zu anderen Pensionskassen sehr billig wegkommt. Ein absolut vernichtendes Urteil!

Im Hintergrund dieser Totalrevision steht eine Vereinbarung zwischen der Bundesverwaltung, dem Bundesrat als Arbeitgeber und den Bundespersonalverbänden, eine Vereinbarung, die schriftlich festgehalten wurde und die vom Bundesrat inzwischen gebrochen wurde. In dieser Vereinbarung, die noch keine zweieinhalb Jahre alt ist, steht schwarz auf weiss, dass mit einem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat kein Sparauftrag verbunden ist. Es steht darin auch, dass das bisherige Leistungsniveau gewahrt bleiben soll. Ebenfalls schwarz auf weiss ist festgehalten, dass bei [PAGE 806] einem Primatwechsel ein schrittweiser Altersrücktritt ohne Leistungseinbusse ermöglicht werden soll.

Diese Vereinbarung gilt heute nicht mehr, denn wenn wir die Ergebnisse dieser Revision anschauen, sehen wir, dass das Gegenteil der Fall ist. Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen beantragen, diese Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Wir verbinden damit vor allem zwei Aufträge: Erstens soll der Bundesrat die Erhöhung des Rentenalters zurücknehmen und den schrittweisen Altersrücktritt weiterhin ermöglichen. Zweitens soll der Bundesrat als Arbeitgeber vor allem dafür sorgen, dass die Senkung des technischen Zinssatzes, wie sie jetzt vorgesehen ist, nicht einseitig durch die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen berappt werden muss.

Ich bitte Sie, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen.

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