Hubmann Vreni · Nationalrat · 2006-06-08
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-08
Wortprotokoll
Bei Artikel 32k geht es um die Überbrückungsrenten. Für Arbeitnehmende, die vor dem 65. Altersjahr pensioniert werden, sehen die Vorsorgereglemente eine Überbrückungsrente vor, bis zum Zeitpunkt, in dem der Anspruch auf eine ordentliche Altersrente entsteht. Gemäss Entwurf des Bundesrates soll diese Überbrückungsrente durch den Arbeitgeber und die Arbeitnehmenden im Kapitaldeckungsverfahren finanziert werden. Wir beantragen Ihnen, diese Finanzierung nicht im Kapitaldeckungsverfahren vorzunehmen, sondern im Umlageverfahren, wie ursprünglich vorgeschlagen wurde. Dieses Verfahren käme den Bund wesentlich billiger zu stehen, und die Renten wären sofort gesichert.
Wie wir der Botschaft entnehmen können, verzichtete der Bundesrat insbesondere auch deshalb auf diese Finanzierungsart, weil sie keinen Anreiz biete, möglichst lange im Erwerbsleben zu bleiben; deshalb ziehe man das Kapitaldeckungsverfahren vor. Auf der gleichen Seite der Botschaft wird aber darauf hingewiesen, dass der freiwillige vorzeitige Altersrücktritt eine arbeitsmarktliche, sozialpolitische oder personalpolitische Funktion haben kann und dass der Bund als fortschrittlicher Arbeitgeber gewillt sei, dazu Hand zu [PAGE 833] bieten. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Pensionierung den "gängigen Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt Rechnung trägt". Weiter steht zu lesen: "Vor dem Hintergrund der laufenden Abbaumassnahmen in der Bundesverwaltung wäre es zudem auch aus finanzpolitischer Sicht nicht sinnvoll, neben den ohnehin schon vorgesehenen Rentenkürzungen die freiwillige vorzeitige Pensionierung weiter zu erschweren. Dadurch würde unnötiger Druck auf Pensionierungen nach dem Sozialplan gemacht, der pro Pensionierung durchschnittlich 200 000 Franken kostet. Die heute geltende hälftige Beteiligung des Arbeitgebers an der Überbrückungsrente zeitigt dagegen Kosten von rund 70 000 Franken pro Fall." (BBl 2005 5902)
Diese Aussagen stehen völlig im Widerspruch zueinander. Will nun der Bund ein fortschrittlicher Arbeitgeber sein, und will er seinen Angestellten ermöglichen, was den gängigen Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt entspricht oder aus sozial- oder personalpolitischen Gründen erforderlich ist? Oder will er eine Finanzierung der Überbrückungsrente wählen, welche die Arbeitnehmenden zwingt, möglichst lange im Erwerbsleben zu bleiben? Die Botschaft gibt keine Antwort auf diese Frage.
Nicht nachvollziehbar ist auch, weshalb der Bundesrat zur Finanzierung der Überbrückungsrente das teurere Kapitaldeckungsverfahren wählt. Wenn es schon eine kostengünstigere Finanzierungslösung gibt, ist diese zweifellos vorzuziehen.
Ich bitte Sie deshalb, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.