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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2006-06-08

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-08

Wortprotokoll

Meine Fraktion war es ja, die bei der letzten Revision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes mit einer Kommissionsmotion, die eine Mehrheit gefunden hatte, den Wechsel zum Beitragsprimat forderte. Die Mehrheit des Parlamentes stellte sich dahinter. Der Ständerat gab dann noch eins drauf und nahm gleich den Termin - fünf Jahre nach Eröffnung der Publica - in die Motion mit auf. Der Bundesrat ist also beauftragt, dem Parlament den Wechsel zum Beitragsprimat vor dem 31. Mai 2008 vorzulegen.

Wir sagten damals, das sei kein Sparauftrag. Frau Hubmann, Sie wissen noch, wie Sie mich kommentiert haben. Nun aber liefert der Bundesrat diese vom Parlament in Auftrag gegebene Vorlage mit einer Konsolidierungsergänzung. Wir könnten uns auf unseren Auftrag beschränken und sagen: Wechsel zum Beitragsprimat - fertig. Wir sind aber nicht zuletzt deshalb auf die Konsolidierung eingetreten, weil, wie es Herr Stöckli heute Vormittag treffend formuliert hat, die Leistungen, die erbracht werden, nach wie vor nicht finanziert sind. Das haben Sie selber festgestellt. Andere Feststellungen von dieser Seite sind dann schon weniger zutreffend. Ich komme noch darauf zurück.

Also geht es nun, von uns aus gesehen, darum, diesen Wechsel zum Beitragsprimat umzusetzen, dabei aber die Vorschläge des Bundesrates dahingehend zu modifizieren, dass keine Rentnerkasse eingeführt wird. Wir stocken lieber das Grundkapital auf. Und wir wollen - das ist für uns das Entscheidende - nicht in zwei Jahren wieder an dieser Altersvorsorge herumschrauben. Es geht also um die Nachhaltigkeit der Beschlüsse. Man kann die Augen vor der Realität verschliessen - und in zwei Jahren wieder eine Finanzierungsvorlage diskutieren.

Herr Fasel hat vorhin festgestellt, es sei eine Irreführung, von Rettung zu sprechen, und das trifft zu! Die Rettung erfolgte im Dezember 2003, als der Bundesrat die dreifache Lohnsumme in die Pensionskasse einschoss: 12 Milliarden Franken. Damals fand die Rettung statt. Aber die Überforderung der Kasse hält an. Herr Pfister hat es gesagt: jeden Tag eine Million Franken. Man kann darüber hinwegsehen oder es leugnen. Frau Goll macht Feststellungen aufgrund eines Berichtes, der vom Personalamt verfasst wurde. Die Originalberichte sind uns ja nur teilweise zugestellt worden. Es handelt sich hier um eine Interpretation, die nicht der jetzige Vorsteher des EFD zu verantworten hat, sondern der, der danach dann gleich gegangen ist.

Ich stelle immerhin fest, dass Sie gewisse Passagen übersprungen oder nicht gelesen haben, Frau Goll. Denn es steht hier drin, bis zu einem Einkommen von 120 000 Franken seien die Anstellungsbedingungen beim Bund durchaus vergleichbar mit jenen in 24 anderen geprüften Kantonen und Unternehmungen. Ab 120 000 Franken erfolgt die Differenzierung infolge veränderter Lohnsysteme. In der Privatwirtschaft sind Einkommen über 120 000 Franken in der Regel an den Erfolg des Unternehmens und an den persönlichen Erfolg gebunden, also an die Leistung gebunden, währenddem sie beim Bund auf Anstellungsdauer und Erfahrung beruhen. Das wäre mal das eine.

Das Zweite, wovon Sie nicht gesprochen haben, Frau Goll, betrifft die Arbeitsleistung, die ja der Entlöhnung zugrunde liegt. Ich stelle aufgrund dieses Berichtes fest, dass das Bundespersonal über mehr Ferien und Freizeit verfügt als die vergleichbaren Betriebe. Also darf ich diese Punkte auch anführen, wenn man schon Herrn Merz als schlechten Arbeitgeber beschimpft. Mich würde dann interessieren, Herr Bundesrat, wie sich die Fluktuationsrate derjenigen, die freiwillig in die Privatwirtschaft oder zu einer anderen öffentlichen Stelle gewechselt und den Bund verlassen haben, in den letzten zwei Jahren entwickelt hat. Sie sagt etwas darüber aus, welch schlechter Arbeitgeber der Bund ist. Ich möchte Frau Goll nur daran erinnern: Als die UBS 3000 Arbeitsplätze abbaute, war das eine Übung von weniger als zwölf Monaten. Beim VBS bauen wir 2600 Stellen ab und verteilen das über eine Phase von fünf Jahren. Das ist vielleicht im Zusammenhang mit der Arbeitsplatzsicherheit bei der öffentlichen Hand und insbesondere beim Bund auch etwas in Erwägung zu ziehen, wenn wir die gesamte Situation überprüfen wollen.

Ich hätte Ihnen, wenn Sie die Vorlage schon zurückweisen wollen, einen anderen Vorschlag. Ich wundere mich immer darüber, dass die Arbeitnehmer nicht die Verantwortung und die Selbstbestimmung in diesen Kassen fordern. Dann würde der Arbeitgeber definieren, welchen Anteil an der Lohnsumme er in Barlohn und in Form von Sozialleistungen bezahlen will, und die Arbeitnehmer könnten ihre Leistungen selber vollständig frei festlegen, nur müssten sie sie dann auch finanzieren. Die Rechnung geht dann nicht auf, wenn die einen die Leistungen definieren und die anderen mit Garantien zur Finanzierung herbeigezogen werden.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.

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