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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-06-12

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-12

Wortprotokoll

Das vorgeschlagene Uno-Übereinkommen ist eine Weiterentwicklung des internationalen Strafrechtes und ist ein Teil der internationalen Zusammenarbeit gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Neu werden auch die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Menschenhandels und des Menschenschmuggels in einer Konvention weltweit geregelt.

Obwohl sich eine direkte Durchdringung der Schweiz durch die organisierte Kriminalität nicht feststellen lässt, bleibt für die Schweiz das Risiko bestehen, dass kriminelle Organisationen die hohe Dienstleistungsqualität des Finanzplatzes Schweiz missbrauchen. Solche organisierte Kriminalität, namentlich im grossen Stil, ist in der Regel international. Es bedarf nebst strafrechtlicher Massnahmen auch einer Zusammenarbeit auf internationaler Ebene.

Sie haben von den beiden Sprechern gehört, dass die Schweiz zum Zweck der verstärkten Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Verlaufe der letzten Jahre eine Reihe von Massnahmen ergriffen hat: Geldwäscherei, Korruption, Unterstützung von und Beteiligung an kriminellen Organisationen sind strafrechtlich erfasst. Die Beschlagnahme und Einziehung deliktisch erworbener Erträge wurde verstärkt. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der juristischen Personen für entsprechende Delikte ist eingeführt worden. Ferner wurden dem Bund mit der sogenannten Effizienzvorlage zusätzliche Kompetenzen und Ressourcen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und komplexer Wirtschaftskriminalität eingeräumt. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Tatbestandes des Menschenhandels, Artikel 182 StGB, wird das schweizerische Recht den Anforderungen des Uno-Übereinkommens und der beiden Zusatzprotokolle bereits vollumfänglich genügen. Die Ratifikation der vorliegenden Instrumente hat für die Schweiz somit keine Konsequenzen auf gesetzgeberischer, finanzieller und organisatorischer Ebene.

Nun stellen sich viele die Frage, warum man etwas unterzeichnet, was man eigentlich nicht braucht. Es liegt im Interesse der Schweiz, dass die internationalen Standards auch von anderen Staaten respektiert werden, und das ist mit einer Unterzeichnung unsererseits besser der Fall. Angesichts unseres Finanzplatzes ist es besonders wichtig, die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität wirksam zu bekämpfen und ihr vorzubeugen, was eben auch durch die Unterschrift unter ein solches Abkommen verstärkt werden kann. Die Schweiz kann durch die Ratifikation ohne grossen Aufwand einen Beitrag zur wirksamen Bekämpfung des organisierten Verbrechens auf internationaler Ebene leisten, und darum hat auch der Ständerat einstimmig beschlossen, dem Bundesrat zu folgen und dieses Instrument zu ratifizieren.

Entsprechend beantragen wir Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen, wie das Ihre vorberatende Kommission ebenfalls empfiehlt.