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Siegrist Ulrich · Nationalrat · 2006-06-12

Siegrist Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktionslos · 2006-06-12

Wortprotokoll

Bei Artikel 7 Absatz 1 Litera b möchte ich Sie bitten, der Fassung des Bundesrates und der Mehrheit zu folgen.

Es wurde vorhin gesagt, es gehe um den Föderalismus und es sei schliesslich ein kantonales Anwaltsexamen. Das stimmt sehr wohl, aber es geht um ein eidgenössisch anerkanntes oder nichtanerkanntes kantonales Examen. Wir haben Freizügigkeit, und wir müssen einfach sehen: Wenn wir von den Kantonen verlangen, dass sie die Ausbildung der auswärtigen Anwälte als qualitativ gleichwertig akzeptieren, dann macht es keinen Sinn, so unterschiedliche Voraussetzungen in den einzelnen Kantonen zuzulassen, wie die Minderheit das will.

Weiter geht es um die Ausbildung und das Niveau der Ausbildung. Da kann man weiss Gott nicht sagen, es sei besser, wenn man den Master bereits vorgängig verlange - ganz im Gegenteil: Die Erfahrungen bei denjenigen, die nach einem Teil des Studiums praktisch tätig waren und nachher in die Theorie zurückgingen, zeigen doch, dass dieses Wechselspiel von Theorie und Praxis zu qualitativ besseren Ausbildungsergebnissen führt.

Das Problem bisher, Herr Fluri, war eben, dass die Juristen erst nach dem Lizenziat überhaupt irgendetwas Praktisches machen konnten. Es war ein Riesennachteil: Sie mussten an der Hochschule herumrutschen, bis sie überhaupt merkten, ob ihnen der Beruf gefällt. Das ist einer der Vorteile des Bologna-Modells, dass man eben bereits nach dem Bachelor ein solches Praktikum machen kann. Stellen Sie doch diesen Vorteil jetzt nicht wieder infrage! Ich bin überzeugt, dass dieses Wechselspiel von Theorie und Praxis das Ausbildungsniveau fördern wird. Schliesslich macht es keinen Sinn, einen, der einmal die Praxis sehen will und muss, um überhaupt zu entscheiden, in welche Richtung er sich entwickeln will, zu zwingen, zuerst, vor der Praxis, nochmals zwei Jahre an der Universität zu bleiben.

Es gibt in der Schweiz auch nicht nur einen einzigen Master, es gibt etwa fünf verschiedene Vertiefungswege, mit oder ohne Auslandaufenthalt, mit oder ohne Universitätswechsel. Je nach Ausbildungsgang, den einer wählt, ist es sinnvoll, das Praktikum früher oder später zu machen. Das ist eine Frage der Studiumsgestaltung und nicht eine Frage des Standortkantons. Da ist nun für den Föderalismus einfach kein Platz mehr.

Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen.