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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-10-02

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-10-02

Wortprotokoll

In der Tat stellt sich die Frage, ob die gesetzliche Bestimmung, wonach der Bund Mehrheitsaktionär der Swisscom ist, einzig und allein damit eingehalten bleibt, dass er nominell die Mehrheit der Aktien besitzt, oder ob der Eigner Bund nicht auch im Sinne des Gesetzes in einzelnen Bereichen, die vielleicht nicht nur finanzpolitisch, sondern auch politisch-volkswirtschaftlich von grosser Bedeutung sind, Einfluss nehmen muss, sodass ein bestimmter Teil - hier geht es jetzt um die Infrastruktur, die der Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen dient - im Besitz der Swisscom und damit im Besitz des Mehrheitsaktionärs Bund bleibt.

Das ist eine Frage, die in diesem Zusammenhang auch geprüft werden muss. Sie haben Recht, wir können nicht immer nur gerade nominal auf den Aktienwert schauen, sondern wir müssen auch auf den Inhalt des betreffenden Segmentes, das zum Eigentum gehört, schauen.

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