Engelberger Eduard · Nationalrat · 2006-06-15
Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-15
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat am 16. November 2005 dem Parlament eine Botschaft über die neue Regionalpolitik unterbreitet, welche auch inhaltliche Neuerungen bringt. Mit dieser Revision sollen die bisherigen Instrumente modifiziert und den Entwicklungen in den verschiedenen wirtschaftlichen Zonen angepasst werden. Diese neue Politik soll in drei strategischen Schritten realisiert werden. In einem ersten Schritt geht es darum, Initiativen und Programme für neue Projekte zu fördern, und in den anderen Phasen geht es um die finanzielle Unterstützung dieses ersten Schrittes.
Die Vorabklärung inklusive des Vernehmlassungsverfahrens mit dem Komitee über die Neuausrichtung der Regionalpolitik hat dann mehr Zeit in Anspruch genommen, als es ursprünglich vorgesehen war. Die ständerätliche Staatspolitische Kommission konnte in der Folge die Vorlage aus zeitlichen Gründen nicht mehr fristgerecht beraten und hat ihrem Rat vorgeschlagen, zuerst die Vorlagen 2 bis 5 über die Verlängerungen zu behandeln. Damit wurde die Beratung des Kernstücks der Botschaft, die Vorlage 1, das Bundesgesetz über Regionalpolitik, auf später verschoben; sie wird jetzt im Ständerat behandelt.
Der Ständerat hat dann an seiner Sitzung vom 7. März 2006 die Vorlagen 2 bis 5 beraten und mit Einstimmigkeit zuhanden des Nationalrates verabschiedet. Ihre WAK hat sich diesem Vorgehen angeschlossen, da die Problematik des Geschäftes im Auslaufen der Finanzierung der bestehenden Instrumente liegt. Der Bonny-Beschluss läuft am 30. Juni 2006, Interreg III am 31. Dezember 2006 und Regio plus am 31. Juli 2007 aus. Bei Interreg III braucht es wieder eine gesetzliche Grundlage für die Verlängerung. Der Bundesrat schlägt gleichzeitig eine solche Grundlage und eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2008 vor. Auch für Regio plus [PAGE 944] schlägt er eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2008 vor. Dort wird zusammen mit der Verlängerung eine Erhöhung um 4 Millionen Franken auf maximal 74 Millionen Franken vorgeschlagen. Beim Bonny-Beschluss wird eine Erhöhung von 10 auf 22 Millionen Franken vorgesehen.
In diesem Sinne hat sich die Finanzkommission einstimmig dem Vorgehen des Ständerates angeschlossen und der WAK die Empfehlung abgegeben, die heutigen Instrumente seien bis zum 31. Dezember 2008 zu verlängern, um genügend Handlungsspielraum zu gewinnen.
Die WAK ist mit 21 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten und hat in der Folge die drei Bundesgesetze und den Bundesbeschluss mit jeweils 23 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Ich beantrage Ihnen im Namen der fast einstimmigen Kommission Eintreten, allen Vorlagen zuzustimmen und die Minderheit von Frau Genner abzulehnen, die sich laut ihrer Aussage gemäss dem Protokoll als Vertreterin der Minderheit hier im Parlament selber zu Wort melden will. Daher verzichte ich als Berichterstatter auf einen Kommentar zur Minderheit Genner.
Ich beantrage Ihnen Eintreten.