Walter Hansjörg · Nationalrat · 2004-09-23
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-23
Wortprotokoll
Ich erlaube mir jetzt nicht, die Frage zu beantworten, welche Kollege Gysin nicht beantwortet hat.
Ich spreche für die Minderheit zu Absatz 3: Wir müssen jetzt aufpassen, dass wir keinen Streit über das Äquivalenzprinzip und das Identitätsprinzip entwickeln. Aus den Eingangsvoten habe ich herausgehört und eigentlich festgestellt, dass die meisten Fraktionen der Auffassung sind, dass im Food-Bereich die Identität der Produkte bzw. der Rohstoffe wegen der Deklaration, wegen der Rückverfolgbarkeit und wegen den Gesundheitsnormen gewahrt werden muss und dass sich im Industriebereich eine möglichst einfache Praxis durchsetzen sollte.
Bei Artikel 12 - das ist wirklich eine wesentliche Änderung des Zollgesetzes - haben wir eine sehr knappe Mehrheit und eine starke Minderheit; es ging nur um eine Stimme. Bei diesem Absatz 3 geht es nun um Folgendes: Sollten zuvor die Anträge der Minderheit, also die Version des Ständerates, durchkommen, könnte Absatz 3 in der Fassung des Bundesrates gar nicht angewendet werden, weil dazu keine Instrumente mehr zur Verfügung stehen. Wenn zuvor die Anträge der Minderheiten bzw. die Version des Ständerates durchkommen, muss deshalb in Absatz 3 diese Ergänzung, diese Lex specialis betreffend die Landwirtschaft, aufgenommen werden.
Falls dann bei den Absätzen 1 und 2 die Minderheit obsiegt, möchte ich Sie zumindest bitten, hier die Präzisierung vorzunehmen, damit Absatz 3 des bundesrätlichen Entwurfes eben auch in der Praxis angewendet werden kann, was sonst nicht mehr der Fall wäre, weil es bei den Absätzen 1 und 2 eine Änderung gäbe.