Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-10-02
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-10-02
Wortprotokoll
Diese Frage muss wirklich gewisse Nerven treffen; es scheint mir so, wenn ich diese lebhafte Diskussion verfolge. Ich versuche, es kurz zu machen. Es wird also die Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer mit dem Zweck verlangt, einen Teil zur Finanzierung einer Kinderrente zu verwenden und den anderen Teil den Kantonen weiterzugeben.
Ich stimme den Überlegungen zu, dass eine Erbschaftssteuer ökonomisch nicht nur negativ zu betrachten ist. Natürlich sind ökonomisch gesehen alle Steuern problematisch, aber es gibt problematischere und weniger problematische. Es ist kein Zufall, dass grosse liberale Ökonomen die Erbschaftssteuer recht positiv beurteilt haben, zum Beispiel in Bezug auf die Chancengleichheit beim Anfang; sie ist sicher ökonomisch gesehen eher besser als Steuern, die auf Arbeitsleistung erhoben werden. Wenn man ein gemischtes Steuersystem hat, wo die Arbeit belastet werden muss - ob man das will oder nicht -, wo die Vermögenserträge belastet werden müssen, weil man sonst zu wenig hat, ist sicher eine Erbschaftssteuer ein vernünftiges Zusatzelement, weil es gewisse Nachteile, die Steuern auf Kapital und Arbeit haben, nicht hat. Ich bin mir auch bewusst, dass in den Kantonen jetzt ein eigentlicher Sturm gegen diese Erbschaftssteuer im Gange ist.
Manchmal finde ich es lustig und interessant, zu sehen, dass Leute sehr emotional werden, wenn es darum geht, dass ihre eigenen Gelder einmal besteuert werden müssen, wenn sie vererbt werden - obschon sie das dann gar nicht merken. Das ärgert sie noch mehr als das, was sie an Steuern auf ihren Einnahmen bezahlen. Anscheinend trifft das irgendwo einen familiären Nerv, was man nicht unterschätzen darf.
Die verfassungsmässige Kompetenz zur Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuern steht ausschliesslich den Kantonen zu, und deshalb bräuchte es zur Einführung einer solchen Steuer eine verfassungsmässige Grundlage, über die Volk und Stände zu befinden hätten. Im Kreise der kantonalen Finanzdirektoren war man sich zumindest zu Beginn der Achtzigerjahre bewusst, dass es einen gewissen Harmonisierungsbedarf im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuern gibt. Man wollte dieses Problem aber ohne Verfassungsauftrag lösen und hat deshalb das kantonale Mustergesetz verabschiedet. Das hat sich nicht durchgesetzt. Jetzt hat man ganz klar - nicht nur im Bereich der Erbschaftssteuer, auch anderswo - den Eindruck, dass eher wieder der Trend gegen die Harmonisierung und nicht für die Harmonisierung aktuell ist. Ich finde das nicht sehr positiv - ich meine in formeller, nicht in materieller Hinsicht -, nicht einen nur positiven Trend.
Früher hatten fast alle Kantone eine allgemeine, nach dem Verwandtschaftsgrad abgestufte progressive Erbschaftssteuer. Jetzt wird aber diese Allgemeinheit der Steuer - das ist immer ein Problem - zunehmend durch Ausnahmen aufgeweicht. Ich will Ihnen jetzt nicht vorlesen, was in den Kantonen alles gegangen ist. Es ist ziemlich viel und geht auch so weiter.
Der Bundesrat hat sich verschiedentlich klar gegen eine Bundeserbschaftssteuer ausgesprochen, und zwar vor allem deshalb, weil das ein Steuersubstrat ist, das den Kantonen zusteht und das sie noch immer brauchen. Eine Bundeserbschaftssteuer könnte aus Sicht des Bundesrates dann aktueller werden, wenn die Bestrebungen zur Harmonisierung der kantonalen Erbschaftssteuern endgültig scheitern würden - das sind sie an sich noch nicht, aber im Moment sieht es nicht so gut aus - oder wenn das Steuersubstrat für die Kantone selber bedeutungslos würde.
Das ist nicht der Fall; ich kann Ihnen nicht die Zahlen von 1999 sagen, Frau Fässler, aber immerhin jene von 1998: Es waren 1996 noch 1,1 Milliarden Franken und 1998 immerhin 1,3 Milliarden Franken. Es ist also eher wieder wichtiger geworden, trotz des Abbaus. Wahrscheinlich sind auch die vererbten Vermögen etwas angestiegen.
Der Bundesrat ist immer noch der Meinung, die Kantone sollten sich eigentlich bemühen, die Harmonisierung fortzusetzen und die Erosion zu stoppen. Der Bundesrat ist gerne bereit, dabei unterstützend tätig zu werden. Aber eine solche formelle Harmonisierung kann natürlich nur in engster Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgen; das haben wir im Finanzleitbild auch angesprochen.
Der Bundesrat ist klar der Meinung, dass im Moment auf jeden Fall, und wahrscheinlich auf absehbare Zeit, auf die Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer zu verzichten sei. Er ist auch der Meinung, dass bei Steuern generell - das ist gesagt worden - die Zweckbindungen problematisch sind. Das ist ein flankierendes Element. Aber das Hauptargument ist, dass der Bund nicht auf dieses kantonale Steuersubstrat zurückgreifen sollte.
Das ist der Grund dafür, dass Ihnen der Bundesrat empfiehlt, diese Motion abzulehnen.