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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2004-09-23

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-23

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, den Streichungsantrag Marti Werner anzunehmen, und zwar aus folgenden Gründen:

Es geht um eine Lex specialis für die Landwirtschaft, und zwar zusätzlich zu den bereits in diesem Gesetzentwurf vorgenommenen Liberalisierungen. Die SP ist äusserst zurückhaltend in der Frage von Zollermässigungen und Zollbefreiungen. Frau Fässler hat vorhin darauf hingewiesen.

Zudem ist der vorgeschlagene Absatz 2bis, wie er aus der WAK kommt, dort eben gerade nicht diskutiert worden. Er ist diskussionslos angenommen worden. Deshalb ist es wichtig, hier den Sinn bzw. den fehlenden Sinn dieser Bestimmung diskutieren zu können. Herr Marti hat soeben darauf hingewiesen: Wir sollten es in einer klugen Gesetzgebung vermeiden, immer wieder noch mehr neue unklare, unbestimmte Rechtsbegriffe einzuführen. Auf diese Differenz möchte ich ebenso hinweisen. Das ist schlechte Gesetzgebung! Das ist eine Lex specialis ohnehin, sie widerspricht den allgemeinen Grundsätzen der Gesetzgebung, die wir zu beachten hätten: Hier lautet der Grundsatz nämlich, die Branchen gleich zu behandeln. Das gilt hier auch im Bereich des passiven Veredelungsverkehrs.

Zum materiellen Sachverhalt: Für die SP-Fraktion ist genau dieser Sachverhalt nicht noch durch Zollermässigung oder Zollbefreiung speziell förderungswürdig. Wir möchten doch gerade fördern, dass dieser Sachverhalt möglichst klein gehalten wird und nicht noch zusätzlich durch Ermässigung und Befreiung schmackhaft gemacht wird.

Zudem fliesst in der Schweiz sehr viel Geld - Milliarden - in die Landwirtschaft. Es darf nicht angehen, hier auch noch mit Zollermässigung und Zollbefreiung unnötigerweise eine weitere finanzielle Konzession an die Landwirtschaft zu machen. In der Botschaft wird zu Artikel 13 ausgeführt - darauf möchte ich Sie explizit hinweisen -, dass der passive Veredelungsverkehr sowieso schon liberalisiert ist. Es wird auch noch ausgeführt, dass in den Ausführungsvorschriften ebenfalls eine liberalere Ausgestaltung vorgesehen ist; Herr Bundesrat Merz hat auf diese Entwicklung in seinem Votum zu Artikel 12 hingewiesen. Es reicht, wenn die Gewährung von Zollermässigung oder Zollbefreiung auch beim passiven Veredelungsverkehr weiterhin an die Voraussetzung gebunden ist, dass besondere Interessen der Wirtschaft, namentlich die Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, es erfordern und dass keine überwiegenden Interessen gegenüberstehen. Hier haben wir eine analoge Bestimmung in Artikel 148 Buchstabe c Zollkodex der EU. Auch das ist wesentlich, dass wir Übereinstimmung mit dem EU-Zollkodex haben.

Artikel 13 Absätze 1 und 2 zum passiven Veredelungsverkehr mit ihrer bereits vorgesehenen Liberalisierung genügen auch für die Landwirtschaft. Es braucht keine Lex specialis für die Landwirtschaft; insbesondere beim passiven Veredelungsverkehr braucht es sie nicht. Sie ist politisch für die SP nicht wünschenswert.